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Schlagwort: Elektromobilität

E-Mobilität im Unternehmen: So begeistern Sie Ihre Mitarbeitenden und entkräften Mythen!

Die Transformation zur Elektromobilität ist für viele Unternehmen eine Notwendigkeit, doch oft begegnet sie intern noch Ängsten, Sorgen und hartnäckigen Mythen. Wir widmen uns der entscheidenden Frage, wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden aktiv abholen und für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge begeistern können – selbst bei einem radikalen Schritt hin zu einer 100%igen E-Flotte.

Der Schlüssel zum Erfolg: Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung!

Der wichtigste Ansatzpunkt, um Ängste abzubauen und Mitarbeitende zu überzeugen, stellt eine umfassende Aufklärung dar. Viele der kursierenden Mythen sind längst widerlegt, halten sich aber hartnäckig, oft auch durch gezielte Falschinformationen von Interessengruppen.

Praktische Strategien zur Mitarbeitermotivation:

  1. Erfahrungen ermöglichen: Lassen Sie Ihre Mitarbeitenden ein Elektroauto Probe fahren, idealerweise für zwei Wochen. So können sie das Fahrgefühl erleben und verstehen, was es bedeutet, ein E-Auto im Alltag zu nutzen, noch bevor sie den Dienstwagen bestellen.
  2. Transparente Kommunikation durch verschiedene Kanäle:
    • Erstellen Sie Videos, die Mythen rund um die E-Mobilität entkräften und Prozesse erklären (z.B. den Wallbox-Installationsprozess). Zur Inspiration finden Sie am Ende des Blogbeitrages passende Videos vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMK) aus Österreich.
    • Nutzen Sie FAQs, Podcasts oder interne Video-Sprechstunden und Talks, in denen Mitarbeitende gezielt ihre Fragen zu E-Autos stellen können.
  3. Individuelle Begleitung: Nutzen Sie Eins-zu-eins-Gespräche, anstatt großer Gruppendiskussionen. Oft gibt es nur eine spezifische Frage oder Sorge, die einen Mitarbeiter wirklich beschäftigt. Im Einzelgespräch können diese Ängste und Nöte direkt und effizient adressiert werden, ohne dass sich Diskussionen unnötig aufbauschen.
  4. Der „E-Fahrzeug-Führerschein“: Ein umfassendes Schulungsprogramm, das von der Fahrzeugbestellung über die Installation einer Wallbox bis hin zur Funktionsweise der Ladekarte und dem Umgang mit potenziellen Problemen (z.B. einem festsitzenden Ladekabel) alles abdeckt.

Mythos-Check: Stehen Sie im Stau mit leerem Akku?

Ein weit verbreiteter Mythos ist die Sorge, dass der Akku eines E-Autos im Stau, besonders bei extremen Temperaturen (Winterkälte oder Sommerhitze), schnell leer ist. Alexander Schuh entkräftet diesen Mythos entschieden. Ihm ist kein einziger Fall bekannt, in dem dies passiert wäre. Im Gegenteil: E-Fahrer profitieren von funktionierenden Heizungen oder Klimaanlagen durch die Wärmepumpen und Batterien, während Verbrennerfahrer oft frieren müssen, wenn sie den Motor abstellen. Der Verbrauch im Stau ist minimal; selbst nach stundenlangem Stillstand sinkt die Reichweite nur um wenige Prozentpunkte, etwa 5%. Auch bei einem Autozug läuft die Klimaanlage problemlos weiter.

Fazit: Ängste nehmen, Vorteile aufzeigen

Indem Unternehmen proaktiv aufklären, praktische Erfahrungen ermöglichen und individuelle Sorgen ernst nehmen, können sie ihre Mitarbeitenden erfolgreich für die Elektromobilität und eine E-Flotte begeistern. Die anfänglichen Ängste weichen dann schnell der Erkenntnis über die vielen Vorteile.

Möchten Sie noch tiefer in das Thema eintauchen und erfahren, welche weiteren Aspekte Alexander Schuh in seinem Fleettalk beleuchtet? Dann schauen Sie sich das vollständige Video an!

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Zur Inspiration: Die Videoserie „Mythen zur E-Mobilität“ wurde vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMK) aus Österreich produziert und ist auf verschiedenen Plattformen wie YouTube und Vimeo verfügbar. In dieser Serie werden gängige Missverständnisse und Mythen rund um Elektroautos und Elektromobilität aufgegriffen und mit Fakten widerlegt. Beispielsweise wird im Video „Mythen zur E-Mobilität: Aliens und Akkudauer“ der Mythos entkräftet, dass der Akku eines E-Autos im Stau aufgrund von Klimaanlage oder Heizung schnell leer wird. Weitere Videos:

Das BMK stellt diese Videos zur Verfügung, um die Öffentlichkeit sachlich und fundiert über Elektromobilität aufzuklären.

Dienstwagen mit Solarstrom laden: Wenn PV-Anlage und Arbeitgeber aufeinandertreffen – eine steuerliche Grauzone?

Die Umstellung auf Elektromobilität ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Viele Mitarbeitende, die bereits eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach haben, möchten ihren selbst erzeugten Solarstrom natürlich auch für das Laden ihres elektrischen Dienstwagens nutzen. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber die Stromkosten erstattet? Wir beleuchtet diese komplexe Problematik, die viele Unternehmen und Mitarbeitende betrifft und für große Unsicherheit sorgt.

Die Herausforderung: Saubere Energie trifft auf fehlende Regulierung

Der Wunsch, selbst erzeugten, sauberen Solarstrom für den Dienstwagen zu nutzen, ist nachvollziehbar und unterstützt die Nachhaltigkeitsziele. Wenn der Arbeitgeber jedoch den Ladestrom auf Grundlage des privaten Stromtarifs des Mitarbeiters erstattet, ergeben sich sofort mehrere ungeklärte Fragen:

  1. Nachweis der Herkunft: Wie lässt sich nachweisen, ob der genutzte Strom tatsächlich von der eigenen PV-Anlage stammt oder aus dem Netz bezogen wurde?
  2. Preisgestaltung: Welcher Preis soll für die Erstattung angesetzt werden? Der private Stromtarif des Mitarbeiters (der eventuell ein teurer Ökostromtarif ist), der Preis der Leipziger Strombörse oder ein anderer Referenzwert?
  3. Steuerliche Implikationen: Hier liegt das größte Problem. Mitarbeiter, die Strom produzieren und diesen an ihren Arbeitgeber „abrechnen“, könnten plötzlich umsatzsteuerpflichtig werden oder sogar den Status eines Gewerbetreibenden erhalten. Dies hätte erhebliche steuerliche Konsequenzen und birgt das Risiko unnötigen Ärgers.

Aktuelle Empfehlung: Vorsicht in der Car Policy

Aufgrund dieser weitreichenden und bisher ungeklärten Regelungen rät Alexander Schuh den Unternehmen momentan, die Erstattung von PV-Strom in der Car Policy zu verbieten. Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Grundlage und eindeutigen Richtlinien, wie mit dieser Situation umzugehen ist. Diese fehlende Regelung ist ein großer Kritikpunkt an der Regierung, da sie die eigentlich gewünschte nachhaltige Mobilität mit sauberem Strom unnötig verkompliziert.

Ein Blick in die Zukunft: Der Dienstwagen als Zwischenspeicher

Ein weiteres spannendes Thema ist die Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom nicht direkt ins Netz einzuspeisen, sondern ihn zunächst im Fahrzeug als Zwischenspeicher zu nutzen. Auch hier gibt es Überlegungen, wie dieser Strom gegebenenfalls monetarisiert werden könnte. Erste Pilotangebote und spezialisierte Anbieter von Abrechnungssystemen, die dieses Modell anbieten, existieren bereits.

Die „Grauzone“ der Anbieter

Obwohl es Anbieter gibt, die Modelle zur Abrechnung von PV-Strom für Dienstwagen anbieten, stuft Alexander Schuh diese Praxis als Grauzone ein. Er äußert Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit für die Nutzer dieser Angebote. Unternehmen oder Mitarbeitende könnten im schlimmsten Fall unbewusst in Bereiche geraten, die steuerrechtlich problematisch sind (z.B. Beihilfe zur Steuerhinterziehung), wenn keine fundierten Gutachten oder steuerlichen Ausarbeitungen seitens der Anbieter vorliegen, die eine sichere Handhabung gewährleisten. Die Materie ist hochkomplex, und selbst juristische Einschätzungen können stark variieren („frage zwei Anwälte, bekomme drei Antworten“).

Fazit: Dringender Handlungsbedarf für klare Regelungen zur Nutzung des hauseigenen Solarstroms

Um die E-Mobilität wirklich nachhaltig und unkompliziert zu fördern und die Vorteile von PV-Anlagen optimal zu nutzen, bedarf es dringend klarer gesetzlicher Regelungen und steuerlicher Leitlinien. Nur so kann die derzeitige Unsicherheit beseitigt und Unternehmen sowie Mitarbeitenden ermöglicht werden, sauberen, selbst erzeugten Strom für ihre Dienstwagen ohne rechtliche Risiken abzurechnen.

Möchten Sie tiefer in das Thema eintauchen und die ausführlichen Erklärungen von Alexander Schuh hören? Dann schauen Sie sich das vollständige Video an!

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📖 Linktipps zur Nutzung von PV-Strom für Dienstwagen

  • DIHK – Stromkosten bei E-Firmenwagen
    Informationen zur steuerlich korrekten Erstattung von Ladestrom, auch bei Nutzung von PV-Anlagen. Zum Artikel
  • IHK Heilbronn-Franken – Strom für den Firmenwagen
    Praxistipps, wie Arbeitgeber Ladestrom steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten können, inklusive PV-Strom. Mehr erfahren
  • Wiedergrün – E-Dienstwagen zuhause laden
    Leitfaden zur Nutzung von selbst erzeugtem PV-Strom zum Laden von Dienstwagen und Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Leitfaden lesen

Plug-in-Hybride als reiner Verbrenner? Das droht Unternehmen und Mitarbeitenden!

Plug-in-Hybride (PHEV) wurden eingeführt, um den Übergang zur Elektromobilität zu erleichtern und Anreize für umweltbewusstes Fahren zu schaffen. Doch was passiert, wenn Mitarbeitende diese Fahrzeuge ausschließlich mit dem Verbrennungsmotor nutzen und das Ladekabel unberührt im Kofferraum bleibt? Hier hilft die Einführung eines Tankbudgets.

Die „Ladekabel-Legende“ und ihre ernsten Folgen

Die Geschichte vom ungenutzten Ladekabel im Kofferraum ist für viele ein bekanntes Klischee. Doch diese Anekdote birgt ernsthafte Risiken. Es gab tatsächlich Fälle, in denen Betriebsprüfer von Unternehmen die Verbrauchs- und Nutzungsprofile von Hybridfahrzeugen eingefordert haben.

Die Konsequenzen einer rein verbrennerbasierten Nutzung können weitreichend sein:

  1. Auf Unternehmensebene: Es könnte der Vorwurf des Subventionsbetrugs im Raum stehen. Wenn ein Unternehmen Plug-in-Hybride (PHEV) mit staatlichen Zuschüssen (z.B. BAFA-Förderung, als diese noch existierte) erworben hat, die auf der Annahme einer nachhaltigen elektrischen Nutzung basierten, und diese Nutzung nicht erfolgte, könnte dies rechtliche Folgen haben.
  2. Auf Mitarbeiterebene: Für den Mitarbeitenden, der von einer vergünstigten 0,5%-Besteuerung des Dienstwagens profitiert, um ökologisch unterwegs zu sein, jedoch keine elektrische Fahrleistung erbringt, könnte der Vorwurf des Steuerbetrugs entstehen.

Wie Unternehmen gegensteuern können: Klare Regeln und cleveres Budgetieren

Um diesen Risiken zu begegnen und Mitarbeitende zu einer nachhaltigen Nutzung zu motivieren, empfiehlt Alexander Schuh klare Maßnahmen:

  1. Eindeutige Regelungen in der Car Policy: Es ist unerlässlich, in der Dienstwagenrichtlinie festzuhalten, wie das Fahrzeug genutzt werden soll. Hier kann beispielsweise eine Empfehlung oder sogar Vorgabe für einen bestimmten Anteil an elektrischer Fahrtstrecke formuliert werden. Oftmals sind 50% elektrische Nutzung ein realistischer Wert, der zum Fahrprofil passt.
  2. Das „Tankbudget“ als wirksamer Anreiz: Eine besonders spannende und effektive Lösung ist die Begrenzung des Tankbudgets. So funktioniert es:
  •  Berechnen Sie, wie viele Kilometer der Mitarbeitende theoretisch elektrisch fahren könnte (z.B. 50% der angenommenen Jahresfahrleistung).
  • Basierend auf den verbleibenden Kilometern für den Verbrenner erhalten die Mitarbeitenden ein begrenztes Tankbudget für das Jahr.
  • Wird dieses Budget überschritten, trägt der Mitarbeitende die Mehrkosten aus eigener Tasche.

Vorteile des Tankbudgets:

  • Direkter finanzieller Anreiz: Wenn es an den eigenen Geldbeutel geht, werden Mitarbeitende in der Regel reflektierter in Bezug auf ihr Fahrverhalten und die Nutzung der verschiedenen Antriebsarten.
  • Einfache Überwachung: Das System ist für das Unternehmen leicht zu monitoren. Es muss lediglich das Tankbudget im Blick behalten werden. Bei Bedarf (z.B. steigenden Kraftstoffpreisen) kann das Budget angepasst werden.
  • Klare Budgetierung der Tankkarte: Die Tankkarte kann entsprechend budgetiert werden, sodass nach Ausschöpfen des Budgets keine weiteren Tankvorgänge mehr möglich sind.

Fazit: Transparenz schafft Anreize

Durch klare Richtlinien in der Car Policy und innovative Lösungen wie das Tankbudget können Unternehmen ihre Mitarbeitenden aktiv dazu anhalten, Plug-in-Hybride (PHEV) so zu nutzen, wie sie gedacht sind: als Brückentechnologie auf dem Weg zu mehr Elektromobilität. Dies schützt nicht nur vor potenziellen rechtlichen und steuerlichen Problemen, sondern fördert auch eine wirklich nachhaltige Flotte.

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Die besten Ladekartenanbieter: Wie Sie im Tarifdschungel den Überblick behalten

Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf, doch mit der steigenden Anzahl an Ladepunkten und Anbietern wächst auch die Komplexität bei der Wahl der passenden Ladekarte. Wir widmen uns der Frage, welche Ladekartenanbieter die günstigsten Konditionen bieten und worauf Unternehmen bei ihrer Entscheidung achten sollten.

Keine pauschale Antwort: Eine Ausschreibung ist Gold wert

Eine klare Antwort auf die Frage nach dem einen besten und günstigsten Ladekartenanbieter gibt es nicht. Grundlage für die Auswahl eines individuell passenden Anbieters sind die eigenen Anforderungen. Unternehmen sollten ihr eigenes Ladeverhalten kennen oder  wenigstens abschätzen (Gesamt-Ladevolumen, Verteilung AC-/DC-Laden, etc.). Es wird empfohlen, diese Daten als Grundlage für eine Ausschreibung heranzuführen, um die für das eigene Unternehmen passenden Konditionen zu finden. Und wie immer gilt: Der Teufel steckt oft im „Kleingedruckten“.

Wichtige Kriterien, die das „Kleingedruckte“ oft beinhaltet:

  • Blockiergebühren: Ein entscheidender Faktor sind die sogenannten Blockiergebühren. Einige Anbieter berechnen diese bereits nach 3 Stunden, andere erst nach 3,5 oder 4 Stunden Standzeit an der Ladesäule. Diese Gebühren können sich schnell summieren und den Kilowattpreis erheblich verteuern.
  • Kosten für AC- und DC-Laden: Es ist wichtig zu prüfen, was AC-Laden (Wechselstrom) und DC-Laden (Gleichstrom/Schnellladen) kosten, da hier oft unterschiedliche Tarife gelten.
  • Kalkulationssicherheit durch Standardpreise: Für Unternehmen, die Planungssicherheit wünschen, ist die Frage relevant, ob ein Anbieter Standardpreise bietet.

Die „Großen“ Anbieter und neue Trends

Bei der Suche nach Anbietern sollten die großen Player in Betracht gezogen und gegeneinander abgewogen werden. Zu den typischen Karten, die in Analysen häufig auftauchen, gehören:

Diese großen Anbieter haben oft den Vorteil, dass sie neben einer Lösung für Laden unterwegs auch Angebote für die Abrechnung des Ladens zu Hause bereitstellen. So könnte die Anzahl von Dienstleistern und Schnittstellen für das Thema Laden im Unternehmen reduziert werden.

Interessanterweise beobachten wir jedoch mittlerweile auch einen neuen Trend: Einige Flotten händigen ihren Mitarbeitern zwei Ladekarten aus. Die Idee dahinter ist, dass die Mitarbeiter selbst schauen, wo sie günstiger laden können, ähnlich wie es früher bei Tankkarten der Fall war, um auf die besten Konditionen der großen Netze zugreifen zu können. Angesichts des aktuellen „Dschungels“ bei den Ladetarifen kann dies durchaus sinnvoll sein.

Fazit: Gründliche Analyse statt Blindflug

Die Wahl des richtigen Ladekartenanbieters erfordert eine detaillierte Betrachtung der individuellen Anforderungen und eine genaue Analyse der Konditionen im Kleingedruckten. Eine sorgfältige Ausschreibung kann hier den Weg ebnen, um die wirtschaftlichste und praktischste Lösung für Ihre Flotte zu finden.

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E-Autos im Fuhrpark: Für welche Reichweiten und Laufleistungen sind sie wirklich geeignet?

Die Elektrifizierung von Unternehmensflotten ist in vollem Gange, doch viele Fuhrparkmanager stellen sich immer noch die Frage: Für welche Reichweiten und Laufleistungen kommen E-Autos überhaupt in Frage?

Die einfache Antwort: Mittlerweile für (fast) alle Anwendungsfälle!

Alexander Schuhs spontane Antwort ist eindeutig: E-Autos kommen mittlerweile für alle Anwendungsfälle in Frage. Selbst bei extremen Laufleistungen von 50.000 bis 60.000 Kilometern im Jahr oder mehr sind Elektrofahrzeuge mit ein bisschen Planung problemlos einsetzbar. Aus seiner Sicht gibt es keine Einschränkungen mehr.

Worauf es wirklich ankommt: Die Gesamtkostenbetrachtung (TCO)

Ein häufiges Argument gegen hohe Laufleistungen bei E-Autos ist der Restwert. Je mehr Kilometer mit einem E-Auto gefahren werden, umso schlechter wird tendenziell der Restwert, was wiederum die monatliche Rate verteuern kann. Doch es geht nicht allein um die Rate, sondern um die Gesamtkostenbetrachtung über die gesamte Laufzeit des Autos (TCO). Wenn diese TCO bei hohen Laufleistungen, beispielsweise 50.000 bis 60.000 Kilometern, positiver ausfällt als bei einem vergleichbaren Dieselfahrzeug, sind E-Autos die wirtschaftlichere Wahl.

Praktische Überlegungen und Herausforderungen für Unternehmen zu E-Autos im eigenen Fuhrpark

Für Unternehmen ergeben sich dabei einige Überlegungen:

  • Zusätzliche Ladestopps: Mitarbeiter müssen möglicherweise einen zusätzlichen Ladestopp einplanen. Während dieser Zeit kann aber in der Regel weitergearbeitet werden.
  • Auswirkungen auf Termine: Ein Ladestopp könnte bedeuten, dass ein Außendienstmitarbeiter anstatt acht Terminen pro Tag vielleicht nur noch sechs schafft. Unternehmen müssen sich dieser Konsequenz bewusst sein und dürfen die Zielerfüllungsquoten der Mitarbeiter nicht negativ beeinflussen, nur weil diese ein E-Auto fahren und nachhaltig unterwegs sind.

Aktuelle Herausforderungen und Ausblick für E-Autos im Fuhrpark

Eine aktuelle Herausforderung sind noch die Preise für E-Autos mit sehr hoher Reichweite. Diese sind heute oft noch etwas höher als für Fahrzeuge mit geringerer Reichweite. Allerdings liegen diese Fahrzeuge preislich oft in Dienstwagenregionen, in denen ohnehin höhere Budgets für lange Reichweiten eingeplant werden.

Fazit: Mit Planung und TCO-Fokus ist vieles möglich

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass E-Autos heute für nahezu alle Anwendungsfälle in Frage kommen, wenn die Implementierung mit sorgfältiger Planung und einer ganzheitlichen TCO-Betrachtung angegangen wird. Die anfängliche Skepsis weicht zunehmend der Erkenntnis, dass Elektromobilität auch bei hohen Anforderungen eine sinnvolle und wirtschaftliche Alternative sein kann.

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