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Code of Conduct

Präambel

Die Alexander Schuh GmbH versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und ist als Betrieb an seinen Standorten Teil der Staaten und deren Gesellschaften, in denen die Alexander Schuh GmbH tätig ist. Die Alexander Schuh GmbH folgt dem Grundverständnis des „ehrbaren Kaufmanns“ und bekennt sich zu seiner Verantwortung als Unternehmen.

Wir beobachten die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen unserer geschäftlichen Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft und sind bestrebt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.
Wir handeln im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien, verhalten uns rechtskonform und beachten insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie im Folgenden festgehalten sind.
Wir stehen für die Ziele und die Inhalte des Code of Conduct und werden im Rahmen unserer jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an allen unseren Unternehmensstandorten im In- und Ausland nachzukommen.

Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird die Alexander Schuh GmbH nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren.


Ethische / moralische Verpflichtung und Integrität

Wir verfolgen ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhalten nur mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen.

Wir verhalten uns gegenüber Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend. Wir respektieren unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen die Alexander Schuh GmbH tätig ist. Dabei achtet die Alexander Schuh GmbH das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden.

Wir orientieren unser unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde. Die Alexander Schuh GmbH baut auf einen freien und fairen Welthandel.


Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche

Alexander Schuh GmbH lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab und verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Art von Bestechung oder unerlaubter Einflussnahme. Dazu vermeiden wir bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen. Wir tolerieren keine Form von Bestechung und Bestechlichkeit, sei es von Amtsträgern oder im Umgang mit Geschäftspartnern.

Zuwendungen in der Form von Einladungen oder Geschenken sind nach bestimmten Maßgaben zulässig, wenn sie einem berechtigten geschäftlichen Zweck dienen und nicht eine Gegenleistung für einen unrechtmäßigen Vorteil darstellen.
Bei der Annahme oder Vergabe von Geschenken oder Einladungen müssen die internen Regelungen, insbesondere die Genehmigungsvorgaben, befolgt werden.
Es dürfen keine Bestechungsgelder oder sogenannte Kickbacks direkt oder über Dritte angeboten, gezahlt oder angenommen werden.
Die Zuwendung darf keinen unangemessen hohen Wert haben und weder die Grenzen der Geschäftsüblichkeit noch den normalen Lebensstandard der empfangenden Person unverhältnismäßig überschreiten.
Jegliche Art der Verschleierung von Zuwendungen, die Korruptionsrisiken begründen könnte, sind zu unterlassen.
Der Umgang mit Regierungsvertretern oder staatlichen Organisationen ist mit besonderen Risiken behaftet, die angemessen behandelt werden müssen.

Wir handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und halten uns an die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wir lehnen es zudem ab, Geschäfte so abzuwickeln, dass Lieferanten, Kunden oder anderen Drittparteien die Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Terrorismusfinanzierung ermöglicht oder erleichtert wird.


Fairer Wettbewerb

Die Alexander Schuh GmbH tritt für einen freien und fairen Wettbewerb ein. Wir dulden keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellen sicher, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handelt. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnt die Alexander Schuh GmbH ab.


Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum

Die Alexander Schuh GmbH respektiert die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit.

Die Alexander Schuh GmbH schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Die Alexander Schuh GmbH respektiert das geistige Eigentum seiner Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achtet beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.


Wahren von Verbraucherinteressen

Soweit Produkte und Leistungen von Alexander Schuh GmbH die Interessen von Verbrauchern betreffen, werden geeignete Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit und Qualität der Produkte oder Leistungen gewährleisten. Alexander Schuh GmbH stellt dabei sicher, dass die Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen.

Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigt Alexander Schuh GmbH die Verbraucherinteressen, indem die rechtlichen Vorgaben für faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken und Verbraucheraufklärung angewendet werden.


Ökologische Verantwortung und Verpflichtung

Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein übt die Alexander Schuh GmbH seine geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.


Schutz von Umwelt und Klima

Die Alexander Schuh GmbH nimmt seine ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima angewendet werden. Wir arbeiten daran, dass die negativen Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich reduziert werden.

Die Alexander Schuh GmbH wendet geltendes Recht an und ergreift geeignete Maßnahmen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:

Sach- / fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Abfällen, einschließlich deren Entsorgung
Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen
Minimieren von Emissionen aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase)
Schonen natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen und Fördern der Kreislaufwirtschaft
Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an den Unternehmensstandorten

Tier- und Artenschutz

Die Alexander Schuh GmbH beachtet die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt und richtet sein unternehmerisches Handeln danach aus. Die Haltung und Nutzung von Tieren müssen den geltenden gesetzlichen Tierschutzanforderungen genügen und artgerecht sein. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist hierbei Richtschnur.


Menschenrechte und Arbeitsstandards

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet die Alexander Schuh GmbH die international anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind.

Die Alexander Schuh GmbH orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie sie nachfolgend im Code of Conduct aufgeführt sind.

In allen Geschäftsaktivitäten ist die Alexander Schuh GmbH bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. Die Alexander Schuh GmbH erwartet das Gleiche von seinen Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützt die Alexander Schuh GmbH hierbei seine Lieferanten.


Beschäftigungsverhältnisse

Die Alexander Schuh GmbH behandelt seine Mitarbeitenden mit Wertschätzung. Die Alexander Schuh GmbH lehnt jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab.

Die Alexander Schuh GmbH wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von seinen Vertragspartnern. Den Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen.

Die Alexander Schuh GmbH respektiert und schützt das Recht der Arbeitnehmer, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.


Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer

Die Alexander Schuh GmbH toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigt die Alexander Schuh GmbH keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Praktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiert.

Die Alexander Schuh GmbH erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.

Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.


Ablehnen von Zwangsarbeit

Die Alexander Schuh GmbH lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab. Das gilt auch für jegliche Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.


Grundsätze der Vergütung

Die Alexander Schuh GmbH wendet die gesetzlichen oder – soweit anwendbar – tarifvertraglichen Bestimmungen bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an. Die Alexander Schuh GmbH stellt sicher, dass bei der Bezahlung von Mitarbeitenden im Betrieb der geltende gesetzliche, ggf. der tariflich festgelegte oder branchenüblichen Mindestlohn nicht unterschritten wird. In Ländern oder Regionen ohne einen gesetzlichen oder tariflichen Lohnrahmen achtet die Alexander Schuh GmbH darauf, dass der geleistete Lohn für eine regelmäßige Vollarbeitszeit ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu erfüllen.

Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von der Alexander Schuh GmbH nicht geduldet.


Arbeitszeiten

Die Alexander Schuh GmbH wendet die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an. Die Alexander Schuh GmbH achtet darauf, dass:

die reguläre wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich maximal möglicher Überstunden nicht überschritten wird,
Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.

Koalitionsfreiheit

Die Alexander Schuh GmbH respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies im jeweiligen Beschäftigungsland rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies nicht zulässig ist, sucht die Alexander Schuh GmbH für seine Mitarbeitenden sachgerechte Kompromisse.


Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot

Die Alexander Schuh GmbH schätzt die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht. Deshalb bekennt sich die Alexander Schuh GmbH zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab. Die Alexander Schuh GmbH lebt den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.


Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Alexander Schuh GmbH beachtet die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards. Die Alexander Schuh GmbH sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (vermeiden von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen), um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden und Dritter zu erhalten.