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Monat: Juli 2025

Kostenexplosion bei fossilen Brennstoffen: Ist jetzt der Zeitpunkt für Elektromobilität gekommen?

Marktprognosen zeichnen ein eindeutiges Bild: Ab 2027 werden deutlich spürbare Preisanstiege für fossile Kraftstoffe erwartet. Treibende Kräfte sind eine verschärfte CO2-Bepreisung, geopolitische Spannungen sowie steigende Förderkosten. Unternehmen mit Fahrzeugflotten stehen vor einer strategischen Entscheidung für eine zukunftsorientierte Transformation.

Der Umstieg auf Elektromobilität ermöglicht nicht nur die Nutzung staatlicher Förderinstrumente, sondern schafft langfristige Planungssicherheit bei den Energiekosten. Der folgende Beitrag verdeutlicht, welche Einsparpotenziale elektrische Fahrzeuge bieten und weshalb sich eine strategische Neuausrichtung nachhaltig auszahlt.

Energiekosten als entscheidender Wirtschaftsfaktor

Die Energieversorgung elektrischer Fahrzeuge zeigt den wichtigsten Kostenvorteil gegenüber herkömmlichen Antriebskonzepten. Während fossile Brennstoffe kontinuierlich steigende Preise verzeichnen, profitieren Elektrofahrzeuge von vergleichsweise günstigen Stromtarifen. Besonders bemerkenswert gestaltet sich die Kostensituation bei der Nutzung selbst erzeugter Solarenergie, wo sich Antriebskosten von weniger als 1,50 Euro pro 100 Kilometer realisieren lassen – ein Bruchteil der Ausgaben konventioneller Verbrennungsmotoren.

Die einfache Konstruktion elektrischer Antriebssysteme führt zusätzlich zu erheblichen Einsparungen im Bereich der Wartung und Instandhaltung. Durch die reduzierte Anzahl beweglicher Komponenten entfallen traditionelle Serviceintervalle wie regelmäßige Ölwechsel. Die innovative Rekuperationstechnologie minimiert darüber hinaus den Bremsverschleiß und optimiert die Gesamteffizienz des Fahrzeugs erheblich.

Staatliche Förderung und verkehrstechnische Privilegien

Zahlreiche europäische Länder fördern die Elektromobilität mit breit angelegten Anreizsystemen. Diese reichen von direkten Kaufprämien über reduzierte Fahrzeugsteuern bis hin zur finanziellen Unterstützung beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Nach dem Wegfall vieler direkter Subventionen haben zahlreiche Hersteller mit gezielten Preisanpassungen reagiert, um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Modelle zu sichern.

Darüber hinaus profitieren Elektrofahrzeuge oft von besonderen Sonderregelungen. Befreiungen von Fahrverboten in Umweltzonen, vergünstigte Parkgebühren und der Zugang zu speziellen Fahrspuren verschaffen spürbare Kostenvorteile und erleichtern den operativen Alltag erheblich.

Versicherungskonditionen und Wertentwicklung

Versicherungsunternehmen honorieren in vielen Fällen die umfangreiche Sicherheits- und Assistenztechnik von Elektrofahrzeugen, auch wenn teure Reparaturen – insbesondere an Batterien – teilweise höhere Prämien nach sich ziehen können. Die standardmäßige Ausstattung mit modernen Assistenzsystemen trägt maßgeblich zu einer positiven Risikobewertung bei. Allerdings wird die Wertstabilität derzeit kontrovers diskutiert: Während eine steigende Nachfrage für stabile Restwerte spricht, könnte die rasante technologische Entwicklung zu einer beschleunigten Entwertung führen.

Emissionskosten als neuer Bewertungsmaßstab

Neben den klassischen Gesamtbetriebskosten gewinnen die Gesamtemissionskosten zunehmend an strategischer Relevanz. Direkte Emissionsabgaben durch CO2-Steuern belasten emissionsintensive Fahrzeugflotten unmittelbar. Gleichzeitig entstehen administrative Mehraufwendungen durch umfassende Berichtspflichten und externe Audits.

Im Rahmen nachhaltiger Finanzierungsstrategien (beispielsweise ESG-Kriterien) berücksichtigen Banken zunehmend den CO2-Fußabdruck von Fahrzeugflotten, was sich auf Kreditkonditionen auswirken kann. Weitere Kostenfaktoren umfassen erhöhte Energiekosten für CO2-intensive Kraftstoffe und potenzielle Reputationsrisiken.

Fazit: Strategische Neuausrichtung und Zukunftsperspektiven

Externe Rahmenbedingungen wie unterschiedliche Steuersysteme, schwankende Energiepreise und künftige Emissionsgrenzwerte beeinflussen die Wirtschaftlichkeit. Eine kontinuierliche Marktbeobachtung erweist sich als erfolgskritisch für fundierte Entscheidungen. Moderne Flottenstrategien berücksichtigen daher nicht nur klassische Kostenfaktoren, sondern auch Reputationsrisiken und regulatorische Entwicklungen.

Über Alexander Schuh:

Alexander Schuh ist Geschäftsführer der Alexander Schuh GmbH und seit über einem Jahrzehnt als unabhängiger Mobilitätsexperte tätig. Sein Unternehmen berät Firmen bei der Entwicklung nachhaltiger, rechtssicherer und zukunftsfähiger Mobilitätsstrategien. Mit einem ganzheitlichen Ansatz unterstützt er Firmen dabei, Fuhrparks zu optimieren, Kosten zu senken und rechtliche Risiken zu minimieren. Weitere Informationen unter: https://alexander-schuh.com/

Pressekontakt:

Alexander Schuh GmbH
Vertreten durch: Alexander Schuh
E-Mail: info@alexander-schuh.com
Website: https://alexander-schuh.com/

Ausschreiben, vergleichen, sparen – so kommen Firmen jetzt günstig an E-Fahrzeuge

Steigende Betriebskosten und der Wunsch nach klimafreundlicher Mobilität bringen immer mehr Unternehmen dazu, ihre Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge umzustellen. Doch viele zahlen dabei deutlich mehr als nötig – weil sie ohne Ausschreibung einkaufen, Vergleichsmöglichkeiten nicht nutzen oder übersehen, welche Förderungen möglich sind. Dabei lassen sich durch clevere Beschaffung schnell fünfstellige Beträge sparen.

Wer systematisch ausschreibt und Anbieter transparent vergleicht, kann nicht nur bessere Konditionen erzielen – sondern auch genau die Fahrzeuge finden, die wirklich zum eigenen Bedarf passen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Firmen ihren Einstieg in die Elektromobilität professionell angehen und welche typischen Fehler sie vermeiden sollten.

Darauf sollten Unternehmen beim Kauf von E-Fahrzeugen achten

Der Umstieg auf eine E-Flotte wird nur dann ein Erfolg, wenn die Bedarfe des Unternehmens hinsichtlich ihres Fuhrparks vorab genau geklärt werden. Hinsichtlich der Elektrifizierung spielen die Nutzungsprofile, insbesondere die tägliche und jährliche Laufleistung, eine (große) Rolle, da sich daraus das zukünftige Ladeverhalten zum Teil ableiten lässt.

Für eine solide Ladestrategie spielen außerdem Homeoffice-Tätigkeiten, die Anzahl der Außendienstmitarbeiter sowie die Wohnverhältnisse der Angestellten eine wichtige Rolle, um abschätzen zu können, wo die Fahrzeuge überwiegend geladen werden. Je nach Ergebnis dieser Analyse eignen sich reine Elektrofahrzeuge oder Hybridmodelle besser für das Unternehmen.

Diese Fehler unterlaufen Unternehmen bei der Beschaffung von E-Autos besonders häufig

Mehrkosten bei der Umstellung auf eine E-Flotte entstehen oftmals, weil Unternehmen ihre Ausgangslage nicht ausreichend analysiert haben. So müssen nicht nur die Vorgaben der Geschäftsführung erfüllt, sondern auch die tatsächlich zu erwartenden Kosten abgeschätzt und mit aktuellen Fuhrpark-Ausgaben verglichen werden.

Zudem verzichten viele Unternehmen auf eine TCO-Kalkulation (Total Cost of Ownership), die alle Kosten eines Fahrzeugs während dessen Lebenszyklus beinhaltet. Nur eine solche Berechnung ist am Ende aufschlussreich. Neben den Anschaffungskosten beinhaltet sie unter anderem die Antriebskosten, also die Kosten für Laden oder Betanken des Fahrzeugs. Bei E-Autos muss das Hauptaugenmerk auf den künftigen Strompreisen und deren Unterschied abhängig vom Ladestandort (Firmenladen, Laden zu Hause, Laden unterwegs) gelegt werden. Für die Antriebskosten von Verbrennern sind sowohl die steigenden Ölpreise als auch die steigende CO2-Abgabe für Diesel und Benziner ab 2027 zu berücksichtigen.

Ein weiterer häufiger Fehler, der Unternehmen viel Geld kostet, ist, dass sie keine Angebote vergleichen. Wer offen für verschiedene Fahrzeugmodelle ist und sich Angebote von mehreren Leasingfirmen für unterschiedliche Laufzeiten einholt, kann die Kosten für den Fuhrpark deutlich senken.

Noch größer wird die Ersparnis, wenn Unternehmen auf aktuelle Förderungen zurückgreifen. Inwieweit die neue Förderung in Höhe der zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten eine Rolle spielt, kann aktuell noch nicht abgesehen werden, allerdings gibt es auch regionale oder lokale Förderungen. Auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils fällt bei elektrischen Dienstwagen deutlich geringer aus als bei Verbrennern. Hierfür ist seit Kurzem die Voraussetzung, dass der Bruttolistenpreis bei der Zulassung höchstens 100.000 Euro beträgt.

So läuft eine systematische Ausschreibung für E-Fahrzeuge ab

Das beste Angebot lässt sich also durch eine systematische Ausschreibung erzielen. Konkret sollten Unternehmen in drei Bereichen Ausschreibungen durchführen: zu Fahrzeugmodellen und deren Finanzierung sowie zur Ladeinfrastruktur. In der Praxis bedeutet das für die meisten Unternehmen, dass zuerst Rabatte mit Herstellern verhandelt werden müssen, die die Grundlage für eine Leasing-Ausschreibung bilden. Die Leasing-Ausschreibung sollte mehrere Anbieter und Modelle auf TCO-Basis beinhalten, die dann miteinander verglichen werden müssen. Parallel dazu kann das Projekt zur Ladestrategie starten, welches Lösungen für das Laden am Firmenstandort, zu Hause und unterwegs beinhalten sollte.

Tipps vom Profi:

  • Da viele Abteilungen von diesen Veränderungen im Fuhrpark betroffen sind, empfiehlt sich die Zusammenstellung eines Teams, das aus Mitarbeitern der relevanten Bereiche besteht.
  • Alternative Referenzkunden geben einen weiteren Einblick in die tatsächliche Arbeitsweise der einzelnen Anbieter.
  • Sobald sich das Unternehmen für einen oder mehrere Anbieter und entsprechende Modelle entschieden hat, müssen die Nutzungsbestimmungen für den Fuhrpark überarbeitet werden. Außerdem sollten Testfahrten stattfinden, Testimonials erstellt und die Fahrer vorbereitet werden.

Professionelle Unterstützung können sich Unternehmen bei externen Beratern holen, die den komplexen Umstellungsprozess begleiten und stets im Blick behalten, was als nächstes zu tun ist.

Über Alexander Schuh:

Alexander Schuh ist Geschäftsführer der Alexander Schuh GmbH und seit über einem Jahrzehnt als unabhängiger Mobilitätsexperte tätig. Sein Unternehmen berät Firmen bei der Entwicklung nachhaltiger, rechtssicherer und zukunftsfähiger Mobilitätsstrategien. Mit einem ganzheitlichen Ansatz unterstützt er Firmen dabei, Fuhrparks zu optimieren, Kosten zu senken und rechtliche Risiken zu minimieren. Weitere Informationen unter: https://alexander-schuh.com/

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E-Mail: info@alexander-schuh.com
Website: https://alexander-schuh.com/

Dienstwagen mit Solarstrom laden: Wenn PV-Anlage und Arbeitgeber aufeinandertreffen – eine steuerliche Grauzone?

Die Umstellung auf Elektromobilität ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Viele Mitarbeitende, die bereits eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach haben, möchten ihren selbst erzeugten Solarstrom natürlich auch für das Laden ihres elektrischen Dienstwagens nutzen. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber die Stromkosten erstattet? Wir beleuchtet diese komplexe Problematik, die viele Unternehmen und Mitarbeitende betrifft und für große Unsicherheit sorgt.

Die Herausforderung: Saubere Energie trifft auf fehlende Regulierung

Der Wunsch, selbst erzeugten, sauberen Solarstrom für den Dienstwagen zu nutzen, ist nachvollziehbar und unterstützt die Nachhaltigkeitsziele. Wenn der Arbeitgeber jedoch den Ladestrom auf Grundlage des privaten Stromtarifs des Mitarbeiters erstattet, ergeben sich sofort mehrere ungeklärte Fragen:

  1. Nachweis der Herkunft: Wie lässt sich nachweisen, ob der genutzte Strom tatsächlich von der eigenen PV-Anlage stammt oder aus dem Netz bezogen wurde?
  2. Preisgestaltung: Welcher Preis soll für die Erstattung angesetzt werden? Der private Stromtarif des Mitarbeiters (der eventuell ein teurer Ökostromtarif ist), der Preis der Leipziger Strombörse oder ein anderer Referenzwert?
  3. Steuerliche Implikationen: Hier liegt das größte Problem. Mitarbeiter, die Strom produzieren und diesen an ihren Arbeitgeber „abrechnen“, könnten plötzlich umsatzsteuerpflichtig werden oder sogar den Status eines Gewerbetreibenden erhalten. Dies hätte erhebliche steuerliche Konsequenzen und birgt das Risiko unnötigen Ärgers.

Aktuelle Empfehlung: Vorsicht in der Car Policy

Aufgrund dieser weitreichenden und bisher ungeklärten Regelungen rät Alexander Schuh den Unternehmen momentan, die Erstattung von PV-Strom in der Car Policy zu verbieten. Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Grundlage und eindeutigen Richtlinien, wie mit dieser Situation umzugehen ist. Diese fehlende Regelung ist ein großer Kritikpunkt an der Regierung, da sie die eigentlich gewünschte nachhaltige Mobilität mit sauberem Strom unnötig verkompliziert.

Ein Blick in die Zukunft: Der Dienstwagen als Zwischenspeicher

Ein weiteres spannendes Thema ist die Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom nicht direkt ins Netz einzuspeisen, sondern ihn zunächst im Fahrzeug als Zwischenspeicher zu nutzen. Auch hier gibt es Überlegungen, wie dieser Strom gegebenenfalls monetarisiert werden könnte. Erste Pilotangebote und spezialisierte Anbieter von Abrechnungssystemen, die dieses Modell anbieten, existieren bereits.

Die „Grauzone“ der Anbieter

Obwohl es Anbieter gibt, die Modelle zur Abrechnung von PV-Strom für Dienstwagen anbieten, stuft Alexander Schuh diese Praxis als Grauzone ein. Er äußert Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit für die Nutzer dieser Angebote. Unternehmen oder Mitarbeitende könnten im schlimmsten Fall unbewusst in Bereiche geraten, die steuerrechtlich problematisch sind (z.B. Beihilfe zur Steuerhinterziehung), wenn keine fundierten Gutachten oder steuerlichen Ausarbeitungen seitens der Anbieter vorliegen, die eine sichere Handhabung gewährleisten. Die Materie ist hochkomplex, und selbst juristische Einschätzungen können stark variieren („frage zwei Anwälte, bekomme drei Antworten“).

Fazit: Dringender Handlungsbedarf für klare Regelungen zur Nutzung des hauseigenen Solarstroms

Um die E-Mobilität wirklich nachhaltig und unkompliziert zu fördern und die Vorteile von PV-Anlagen optimal zu nutzen, bedarf es dringend klarer gesetzlicher Regelungen und steuerlicher Leitlinien. Nur so kann die derzeitige Unsicherheit beseitigt und Unternehmen sowie Mitarbeitenden ermöglicht werden, sauberen, selbst erzeugten Strom für ihre Dienstwagen ohne rechtliche Risiken abzurechnen.

Möchten Sie tiefer in das Thema eintauchen und die ausführlichen Erklärungen von Alexander Schuh hören? Dann schauen Sie sich das vollständige Video an!

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📖 Linktipps zur Nutzung von PV-Strom für Dienstwagen

  • DIHK – Stromkosten bei E-Firmenwagen
    Informationen zur steuerlich korrekten Erstattung von Ladestrom, auch bei Nutzung von PV-Anlagen. Zum Artikel
  • IHK Heilbronn-Franken – Strom für den Firmenwagen
    Praxistipps, wie Arbeitgeber Ladestrom steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten können, inklusive PV-Strom. Mehr erfahren
  • Wiedergrün – E-Dienstwagen zuhause laden
    Leitfaden zur Nutzung von selbst erzeugtem PV-Strom zum Laden von Dienstwagen und Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Leitfaden lesen

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