Zum Hauptinhalt springen

Führerscheinkontrolle im Fuhrpark

Warum sie kein „Nice-to-Have“, sondern eine zentrale Halterpflicht ist

Unternehmen, die ihren Mitarbeiter:innen Dienstwagen oder Poolfahrzeuge zur Verfügung stellen, übernehmen damit eine weitreichende Verantwortung. Neben Wartung, Versicherung und Verkehrssicherheit zählt dazu insbesondere die Sicherstellung, dass nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis die Fahrzeuge führen.

Denn: Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis ist nicht nur für den Fahrer strafbar. Auch der Fahrzeughalter – in der Regel der Arbeitgeber – kann straf-, haftungs- und versicherungsrechtlich belangt werden, wenn er eine solche Nutzung anordnet oder duldet.

Eine explizite gesetzliche Vorschrift mit dem Titel „Führerscheinkontrolle“ existiert nicht. Die Pflicht zur Kontrolle ergibt sich mittelbar aus der Halterverantwortung, insbesondere aus § 21 StVG sowie aus weiteren haftungs- und versicherungsrechtlichen Regelungen.

Die Führerscheinkontrolle ist damit ein zentraler Bestandteil professionellen Fuhrparkmanagements – und ein wirksames Instrument zur Risikominimierung, Compliance-Sicherung und Wahrung des Versicherungsschutzes.

Gesetzliche und rechtliche Grundlagen

Halterverantwortung nach § 21 StVG

Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG macht sich strafbar, wer als Halter eines Fahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand ein Fahrzeug führt, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist oder ihm das Führen untersagt wurde.

Dabei genügt bereits Fahrlässigkeit. Es ist also nicht erforderlich, dass der Halter positive Kenntnis vom fehlenden Führerschein hat. Eine unzureichende oder fehlende Kontrolle kann ausreichen, um eine Strafbarkeit zu begründen.

Auch wenn das Gesetz keine festen Kontrollintervalle vorschreibt, folgt daraus eindeutig:
Der Halter muss organisatorische Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Fahrer Fahrzeuge nutzen.

Weitere relevante Rechtsbereiche

Neben § 21 StVG spielen weitere Normen eine Rolle:

  • § 31 StVZO – Verantwortung für den Betrieb von Fahrzeugen
  • §§ 823, 831 BGB – zivilrechtliche Haftung bei Schäden
  • § 130 OWiG – Organisations- und Aufsichtspflicht
  • § 28 VVG – mögliche Leistungsfreiheit bzw. Regress der Versicherung
  • DGUV Vorschrift 70 – Unfallverhütungsvorschriften

Kommt es zu einem Unfall mit einem Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis, drohen erhebliche Regressforderungen oder der Verlust des Versicherungsschutzes.

Wen betrifft die Führerscheinkontrolle?

Die Führerscheinkontrolle betrifft alle Mitarbeiter:innen, die:

  • Dienstwagen nutzen (fest zugeordnet oder Poolfahrzeuge)
  • Firmenfahrzeuge gelegentlich fahren
  • Pool- oder Mietfahrzeuge im Auftrag des Unternehmens führen

Unerheblich ist, ob das Fahrzeug dauerhaft oder nur sporadisch genutzt wird. Maßgeblich ist allein die Haltereigenschaft des Unternehmens.

Wann muss kontrolliert werden?

1. Bei erstmaliger Fahrzeugüberlassung

Vor der ersten Nutzung eines Firmenfahrzeugs ist zwingend eine Kontrolle erforderlich.
Dabei muss der Originalführerschein vorgelegt werden.

2. Regelmäßige Wiederholung

Das Gesetz nennt keine festen Intervalle.
In der Rechtsprechung und Fuhrparkpraxis hat sich jedoch ein halbjährliches Kontrollintervall als anerkannter Sorgfaltsmaßstab etabliert.

Dieses Vorgehen gilt als geeignet, um der Halterverantwortung nachzukommen und Haftungsrisiken wirksam zu reduzieren.

3. Anlassbezogene Kontrollen

Unabhängig vom festen Intervall ist eine sofortige Nachprüfung erforderlich, wenn Anhaltspunkte bestehen, z. B.:

  • Bußgeldbescheide oder Fahrverbote
  • Unfälle
  • Hinweise auf Führerscheinentzug
  • auffälliges Fahrverhalten

4. Besonderheit: Poolfahrzeuge

Bei Poolfahrzeugen mit wechselnden Nutzer:innen empfiehlt sich eine Kontrolle bei jeder Fahrzeugüberlassung bzw. -aushändigung, um sicherzustellen, dass ausschließlich berechtigte Fahrer das Fahrzeug nutzen.

Wie muss eine Führerscheinkontrolle durchgeführt werden?

Die Kontrolle muss durch Sichtprüfung des Originalführerscheins erfolgen.
Kopien oder gespeicherte Scans reichen nicht aus.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Gültigkeit
  • Führerscheinklassen
  • Schlüsselzahlen und Auflagen (z. B. Sehhilfe, Automatikbeschränkung)

Dokumentation

Jede Kontrolle sollte dokumentiert werden, z. B. mit:

  • Name des Mitarbeiters
  • Datum der Kontrolle
  • bestätigte Gültigkeit
  • Unterschrift oder digitale Bestätigung

Eine gesetzlich festgelegte Aufbewahrungsfrist besteht nicht.
In der Praxis hat sich jedoch eine Aufbewahrung der Nachweise von mindestens fünf Jahren als sinnvoller Richtwert etabliert, insbesondere für Haftungs- und Versicherungsfragen.

Datenschutz

Führerscheindaten sind personenbezogene Daten und unterliegen DSGVO und BDSG.
Es dürfen nur erforderliche Daten erhoben werden. Der Zugriff ist zu beschränken.
Die konkrete Ausgestaltung sollte in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten erfolgen.

Digitale Führerscheinkontrolle

Digitale Verfahren (App, Video-Ident, Fotokontrolle) sind zulässig, sofern:

  • eine Sichtprüfung erfolgt,
  • der Prozess dokumentiert wird,
  • Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.

In der Praxis gelten sie als gleichwertig zur manuellen Kontrolle.

Risiken bei unterlassener oder mangelhafter Kontrolle

  • Strafbarkeit nach § 21 StVG
  • Regress oder Leistungskürzung durch Versicherungen
  • Organisationsverschulden
  • Persönliche Haftung delegierter Verantwortlicher
  • Reputations- und Betriebsrisiken

Fazit

Die Führerscheinkontrolle ist kein formaler Verwaltungsakt, sondern ein essenzieller Bestandteil verantwortungsvollen Fuhrparkmanagements. Unternehmen, die klare Prozesse definieren, regelmäßig kontrollieren und sauber dokumentieren, minimieren Risiken und schaffen rechtliche Sicherheit. Im folgenden haben wir Ihnen eine kleine Checkliste mit den 6 wichtigsten Punkten zur Führerscheinkontrolle im Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Ein Mann zeigt Führerschein und Fahrzeugschein bei einer Kontrolle

Checkliste: In 6 Schritten zur rechtskonformen Führerscheinkontrolle im Fuhrpark

  1. Verantwortlichkeiten festlegen
    • Zuständige Person benennen
    • Halterpflicht ggf. schriftlich delegieren
  2. Kontrolle bei Fahrzeugüberlassung
    • Originalführerschein einsehen
    • Klassen & Auflagen prüfen
  3. Regelmäßige Kontrollen
    • Festes Intervall (z. B. halbjährlich)
    • Erinnerungssystem nutzen
  4. Anlassbezogene Prüfungen
    • Unfall, Bußgeld oder Verdacht → sofort prüfen
  5. Dokumentation
    • Datum, Name, Bestätigung festhalten
    • Nachweise ca. 5 Jahre aufbewahren
  6. Datenschutz beachten
    • Nur notwendige Daten erfassen
    • Zugriff beschränken7. Digitale Lösungen prüfen
    • App / Video-Ident / Fotokontrolle
    • DSGVO-konform & revisionssicher

Die TCO-Falle im Fuhrpark: 5 wesentliche Hebel für die Kostensteuerung

Im Fuhrparkmanagement stellt die sogenannte TCO-Falle (Total Cost of Ownership) eine große Herausforderung dar. Die Gesamtkosten eines Fuhrparks umfassen weit mehr als nur den Anschaffungspreis oder die Leasingrate. Wer sich ausschließlich auf diese sichtbaren Kosten konzentriert, läuft Gefahr, versteckte Kostenfallen zu übersehen, die das Budget langfristig belasten. Entscheidend ist, die richtigen Stellschrauben zu erkennen und gezielt zu beeinflussen. Doch welche Kostenkomponenten sind wirklich entscheidend?

Fahrzeugauswahl: Balance zwischen Kosten und Mitarbeiterzufriedenheit

Die Wahl des Fahrzeugs hat Einfluss auf sowohl die Kosten als auch die Mitarbeitermotivation. Ein Fahrzeug mit umfangreicher Ausstattung oder höherwertiger Marke kann zwar teurer in der Beschaffung sein, jedoch die Mitarbeiterzufriedenheit steigern. Gleichzeitig beeinflusst die Fahrzeugwahl den Wertverlust und damit die Gesamtkosten im Fuhrpark. Das richtige Gleichgewicht zu finden, ist ein wichtiger Hebel zur Optimierung der TCO.

Verbrauchskosten: Kraftstoff und Energie bewusst steuern

Einer der größten variablen Kostenfaktoren ist der Energieverbrauch – sei es Kraftstoff oder Strom bei elektrifizierten Fahrzeugen. Über ein strategisches Management von Tank- und Ladekarten sowie ein Monitoring des Verbrauchsverhaltens lassen sich Einsparpotenziale erschließen. Diese Stellschraube wirkt direkt auf die Gesamtkosten und ist daher von hoher Bedeutung.

Schadenmanagement: Kosten durch Vorbeugung und effiziente Abläufe reduzieren

Unfälle und Reparaturen sind unvermeidlich, aber deren Häufigkeit sowie die Abwicklungskosten können entscheidend beeinflusst werden. Eine gezielte Analyse der Ursachen sowie das Etablieren präventiver Maßnahmen senken Schadensfälle. Darüber hinaus reduzieren reibungslose Prozesse in der Schadenabwicklung versteckte Zusatzkosten. Das Schadenmanagement gehört zu den unterschätzten, aber wirkungsvollen Stellschrauben.

Laufzeiten und Fahrzeuglebensdauer optimal steuern

Die Dauer, wie lange ein Fahrzeug genutzt wird, hat großen Einfluss auf die Gesamtkosten. Das vorzeitige oder zu späte Ausmustern führt zu unnötigen Kosten. Zusätzlich können Vorgaben in Dienstwagenrichtlinien, etwa bei Bereifung oder Pflege, die Kostenstruktur beeinflussen. Eine strategische Steuerung der Fahrzeugnutzungsdauer hilft, diese Kostenfallen zu vermeiden.

Restwertmanagement: Risiken beim Fahrzeugverkauf minimieren

Das Restwertmanagement ist ein kritischer Faktor bei der TCO. Schlechte Verträge oder Fehlkalkulationen können am Ende zu erheblichen Kosten führen. Ein strukturiertes Management zur Wertmaximierung sichert langfristig finanzielle Effizienz und vermeidet böse Überraschungen.


Diese fünf Stellschrauben bilden die Basis, um die TCO im Fuhrpark effektiv zu kontrollieren und versteckte Kostenfallen zu vermeiden. Ein tiefgehendes Verständnis und die gezielte Justierung dieser Hebel sind essenziell. Konkrete Praxistipps und Lösungswege werden im nächsten Beitrag ausführlich behandelt.

Warum TCO und TCE im modernen Fuhrparkmanagement untrennbar zusammengehören

TCO als bewährte Leitgröße – aber nicht mehr allein ausreichend

Seit Jahren gilt die Total Cost of Ownership (TCO) als zentrale Kennzahl für Fuhrparkmanager:innen. Sie umfasst alle direkten und indirekten Kosten eines Fahrzeugs, von Anschaffung über Wartung und Reifen bis hin zu Versicherungen und internen Prozessen.
Doch der Fokus auf Nachhaltigkeit, verschärfte CO₂-Regulierungen und steigender gesellschaftlicher Druck führen dazu, dass TCO allein nicht mehr ausreicht. Hier kommt die Total Cost of Emissions (TCE) ins Spiel – ein Konzept, das zunehmend zu einem integralen Bestandteil moderner Fuhrparkstrategien wird.

Was versteht man unter TCE?

Die Total Cost of Emissions (TCE) beziffern die finanziellen Auswirkungen der Fahrzeugemissionen auf den Fuhrpark. Dabei geht es nicht nur um CO₂-Ausstoß, sondern auch um die ökonomischen Folgen für Unternehmen: von Steuern und Abgaben über Berichts- und Prüfkosten bis hin zu Finanzierungsbedingungen.
Kurz gesagt: Wer die TCE nicht in seine Berechnungen integriert, unterschätzt die wahren Kosten des Fuhrparks.

Warum TCE Teil der TCO werden muss

Es gibt drei zentrale Gründe, warum Fuhrparkverantwortliche TCE nicht länger ausklammern dürfen:

  1. Monetarisierung von Emissionen
    Regierungen und Aufsichtsbehörden führen zunehmend CO₂-Steuern oder Emissionshandelssysteme ein. Hohe Emissionen schlagen sich damit direkt in höheren Betriebskosten nieder.
  2. Strenge Berichtspflichten
    Unternehmen müssen ihre Emissionen detailliert offenlegen. Dies verursacht erhebliche administrative Aufwände, von Datenerhebung bis hin zu Audits. Werden Ziele nicht erreicht, drohen Imageverlust und finanzielle Strafen.
  3. Veränderte Kosten über den Fahrzeuglebenszyklus
    Emissionsabhängige Steuern und Gebühren steigen kontinuierlich. Gleichzeitig berücksichtigen Banken und Leasinggesellschaften zunehmend die ESG-Bilanz von Flotten. Das kann zu schlechteren Finanzierungskonditionen für CO₂-intensive Fuhrparks führen.

Interne und externe Einflussfaktoren

Neben direkten Kosten gibt es zahlreiche Faktoren, die TCE immer wichtiger machen:

  • Abhängigkeit vom Energiemix und dessen Zusammenstellung, z. B. hinsichtlich Nachhaltigkeit
  • Förderprogramme und Subventionen für emissionsarme Fahrzeuge
  • strengere CO₂-Standards und regulatorische Vorgaben
  • Infrastruktur für alternative Antriebe (z. B. Lade- und Wasserstofftankstellen)
  • Einfluss auf Unternehmensstrategie, Refinanzierung und ESG-Rating

Die Rolle der Fuhrparkmanager:innen verändert sich

Fuhrparkverantwortliche sind heute nicht mehr nur Kostenoptimierer:innen. Sie sind strategische Partner im Nachhaltigkeits- und ESG-Management ihrer Unternehmen.
Die Integration von TCE in TCO bietet:

  • ein realistischeres Bild der Flottenkosten
  • fundierte Entscheidungsgrundlagen für Investitionen
  • einen Beitrag zu Klimaschutz, Reputation und langfristiger Resilienz

Fazit: Ohne TCE ist TCO unvollständig

Die Zeiten, in denen Emissionen nur als externe Kosten betrachtet wurden, sind vorbei. Total Cost of Emissions (TCE) ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil der Total Cost of Ownership (TCO).
Wer als Fuhrparkmanager:in die Zukunft aktiv gestalten will, sollte TCE fest in seine Kalkulationen integrieren – nicht nur für die Kostenkontrolle, sondern auch für den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens.

📖 Lesetipps für Fuhrparkmanager:innen

Flottenverkleinerung: Cleverer Schritt oder kontraproduktiver Fehltritt?

Die Frage, ob eine Flottenverkleinerung sinnvoll oder doch eher kontraproduktiv ist, beschäftigt viele Unternehmen. Wir beleuchten die verschiedenen Facetten dieses Themas und zeigen auf, wann es sich lohnt, genauer hinzuschauen.

Wann eine Flottenverkleinerung sinnvoll sein kann

Grundsätzlich kann ein Mobilitätskonzept dazu beitragen, die Flotte effektiv zu verkleinern. Gerade bei Fahrzeugen im kommunalen Bereich, die jährlich nur 2.000 bis 3.000 Kilometer fahren, stellt sich die Frage nach dem Sinn eines eigenen PKW. Hier wäre die Nutzung von Taxis, öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) oder Mietwagen für den jeweiligen Tag oft wirtschaftlicher als der Besitz eines teuren Firmenfahrzeugs.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist ein vernünftiges Poolfahrzeugmanagement. Die Fahrer bevorzugen bei der Buchung häufig komfortablere Poolfahrzeuge, was zu ungleichmäßiger Kilometerleistung und höheren Leasingkosten für bestimmte Fahrzeuge führen kann. Eine Steuerung durch ein effektives Zuweisungs-Management, basierend auf Telematik-Daten kann hier Abhilfe schaffen und die Nutzung optimieren.

Die Fallstricke und gegenteiligen Effekte

Trotz der potenziellen Vorteile gibt es auch Aspekte, die gegen eine undurchdachte Flottenverkleinerung sprechen:

  1. Car Allowances (Geldleistungen für Privat-Pkw): Viele Arbeitnehmer erhalten einen Geldbetrag für die private Anschaffung eines Autos. Es wird jedoch beobachtet, dass die gezahlten Beträge oft nicht mehr ausreichen, um ein Fahrzeug zu fahren, das den Ansprüchen genügt. Dies führt dazu, dass viele Mitarbeiter ihre Car Allowances zurückgeben und stattdessen wieder zum Dienstwagen wechseln.
  2. Berechtigungsstufen und Mitarbeiterbindung: Die Idee, Mitarbeitern in bestimmten Berechtigungsstufen den Dienstwagenanspruch zu entziehen, kann zu Vertrauensverlust und Demotivation.
  3. CSRD-Reporting und Komplexität: Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen das Pendelverhalten (Commuting) ihrer Mitarbeiter reporten. Mit einem Dienstwagen ist dies relativ einfach zu handhaben.
  4. Sicherheitsvorgaben und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Bei der Nutzung von Privatwagen als Alternative zum Firmenwagen sind möglicherweise nicht dieselben Sicherheitsstandards gegeben. In der Regel sind Dienstwagen deutlich hochwertiger ausgestattet.

Fazit: Auf den Usecase kommt es an

Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Flottenverkleinerung. Es kommt immer auf den individuellen Usecase an. Während ein Mobilitätskonzept und ein optimiertes Poolfahrzeugmanagement Potenziale bieten, müssen auch die Auswirkungen auf Mitarbeiter, Reportingpflichten und die tatsächliche Kosteneffizienz genau betrachtet werden.

Möchten Sie tiefer in dieses spannende Thema eintauchen und erfahren, welche weiteren Überlegungen wichtig sind? Dann schauen Sie sich das folgende Video an!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

E-Mobilität im Unternehmen: So begeistern Sie Ihre Mitarbeitenden und entkräften Mythen!

Die Transformation zur Elektromobilität ist für viele Unternehmen eine Notwendigkeit, doch oft begegnet sie intern noch Ängsten, Sorgen und hartnäckigen Mythen. Wir widmen uns der entscheidenden Frage, wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden aktiv abholen und für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge begeistern können – selbst bei einem radikalen Schritt hin zu einer 100%igen E-Flotte.

Der Schlüssel zum Erfolg: Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung!

Der wichtigste Ansatzpunkt, um Ängste abzubauen und Mitarbeitende zu überzeugen, stellt eine umfassende Aufklärung dar. Viele der kursierenden Mythen sind längst widerlegt, halten sich aber hartnäckig, oft auch durch gezielte Falschinformationen von Interessengruppen.

Praktische Strategien zur Mitarbeitermotivation:

  1. Erfahrungen ermöglichen: Lassen Sie Ihre Mitarbeitenden ein Elektroauto Probe fahren, idealerweise für zwei Wochen. So können sie das Fahrgefühl erleben und verstehen, was es bedeutet, ein E-Auto im Alltag zu nutzen, noch bevor sie den Dienstwagen bestellen.
  2. Transparente Kommunikation durch verschiedene Kanäle:
    • Erstellen Sie Videos, die Mythen rund um die E-Mobilität entkräften und Prozesse erklären (z.B. den Wallbox-Installationsprozess). Zur Inspiration finden Sie am Ende des Blogbeitrages passende Videos vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMK) aus Österreich.
    • Nutzen Sie FAQs, Podcasts oder interne Video-Sprechstunden und Talks, in denen Mitarbeitende gezielt ihre Fragen zu E-Autos stellen können.
  3. Individuelle Begleitung: Nutzen Sie Eins-zu-eins-Gespräche, anstatt großer Gruppendiskussionen. Oft gibt es nur eine spezifische Frage oder Sorge, die einen Mitarbeiter wirklich beschäftigt. Im Einzelgespräch können diese Ängste und Nöte direkt und effizient adressiert werden, ohne dass sich Diskussionen unnötig aufbauschen.
  4. Der „E-Fahrzeug-Führerschein“: Ein umfassendes Schulungsprogramm, das von der Fahrzeugbestellung über die Installation einer Wallbox bis hin zur Funktionsweise der Ladekarte und dem Umgang mit potenziellen Problemen (z.B. einem festsitzenden Ladekabel) alles abdeckt.

Mythos-Check: Stehen Sie im Stau mit leerem Akku?

Ein weit verbreiteter Mythos ist die Sorge, dass der Akku eines E-Autos im Stau, besonders bei extremen Temperaturen (Winterkälte oder Sommerhitze), schnell leer ist. Alexander Schuh entkräftet diesen Mythos entschieden. Ihm ist kein einziger Fall bekannt, in dem dies passiert wäre. Im Gegenteil: E-Fahrer profitieren von funktionierenden Heizungen oder Klimaanlagen durch die Wärmepumpen und Batterien, während Verbrennerfahrer oft frieren müssen, wenn sie den Motor abstellen. Der Verbrauch im Stau ist minimal; selbst nach stundenlangem Stillstand sinkt die Reichweite nur um wenige Prozentpunkte, etwa 5%. Auch bei einem Autozug läuft die Klimaanlage problemlos weiter.

Fazit: Ängste nehmen, Vorteile aufzeigen

Indem Unternehmen proaktiv aufklären, praktische Erfahrungen ermöglichen und individuelle Sorgen ernst nehmen, können sie ihre Mitarbeitenden erfolgreich für die Elektromobilität und eine E-Flotte begeistern. Die anfänglichen Ängste weichen dann schnell der Erkenntnis über die vielen Vorteile.

Möchten Sie noch tiefer in das Thema eintauchen und erfahren, welche weiteren Aspekte Alexander Schuh in seinem Fleettalk beleuchtet? Dann schauen Sie sich das vollständige Video an!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Zur Inspiration: Die Videoserie „Mythen zur E-Mobilität“ wurde vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMK) aus Österreich produziert und ist auf verschiedenen Plattformen wie YouTube und Vimeo verfügbar. In dieser Serie werden gängige Missverständnisse und Mythen rund um Elektroautos und Elektromobilität aufgegriffen und mit Fakten widerlegt. Beispielsweise wird im Video „Mythen zur E-Mobilität: Aliens und Akkudauer“ der Mythos entkräftet, dass der Akku eines E-Autos im Stau aufgrund von Klimaanlage oder Heizung schnell leer wird. Weitere Videos:

Das BMK stellt diese Videos zur Verfügung, um die Öffentlichkeit sachlich und fundiert über Elektromobilität aufzuklären.

Dienstwagen mit Solarstrom laden: Wenn PV-Anlage und Arbeitgeber aufeinandertreffen – eine steuerliche Grauzone?

Die Umstellung auf Elektromobilität ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Viele Mitarbeitende, die bereits eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach haben, möchten ihren selbst erzeugten Solarstrom natürlich auch für das Laden ihres elektrischen Dienstwagens nutzen. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber die Stromkosten erstattet? Wir beleuchtet diese komplexe Problematik, die viele Unternehmen und Mitarbeitende betrifft und für große Unsicherheit sorgt.

Die Herausforderung: Saubere Energie trifft auf fehlende Regulierung

Der Wunsch, selbst erzeugten, sauberen Solarstrom für den Dienstwagen zu nutzen, ist nachvollziehbar und unterstützt die Nachhaltigkeitsziele. Wenn der Arbeitgeber jedoch den Ladestrom auf Grundlage des privaten Stromtarifs des Mitarbeiters erstattet, ergeben sich sofort mehrere ungeklärte Fragen:

  1. Nachweis der Herkunft: Wie lässt sich nachweisen, ob der genutzte Strom tatsächlich von der eigenen PV-Anlage stammt oder aus dem Netz bezogen wurde?
  2. Preisgestaltung: Welcher Preis soll für die Erstattung angesetzt werden? Der private Stromtarif des Mitarbeiters (der eventuell ein teurer Ökostromtarif ist), der Preis der Leipziger Strombörse oder ein anderer Referenzwert?
  3. Steuerliche Implikationen: Hier liegt das größte Problem. Mitarbeiter, die Strom produzieren und diesen an ihren Arbeitgeber „abrechnen“, könnten plötzlich umsatzsteuerpflichtig werden oder sogar den Status eines Gewerbetreibenden erhalten. Dies hätte erhebliche steuerliche Konsequenzen und birgt das Risiko unnötigen Ärgers.

Aktuelle Empfehlung: Vorsicht in der Car Policy

Aufgrund dieser weitreichenden und bisher ungeklärten Regelungen rät Alexander Schuh den Unternehmen momentan, die Erstattung von PV-Strom in der Car Policy zu verbieten. Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Grundlage und eindeutigen Richtlinien, wie mit dieser Situation umzugehen ist. Diese fehlende Regelung ist ein großer Kritikpunkt an der Regierung, da sie die eigentlich gewünschte nachhaltige Mobilität mit sauberem Strom unnötig verkompliziert.

Ein Blick in die Zukunft: Der Dienstwagen als Zwischenspeicher

Ein weiteres spannendes Thema ist die Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom nicht direkt ins Netz einzuspeisen, sondern ihn zunächst im Fahrzeug als Zwischenspeicher zu nutzen. Auch hier gibt es Überlegungen, wie dieser Strom gegebenenfalls monetarisiert werden könnte. Erste Pilotangebote und spezialisierte Anbieter von Abrechnungssystemen, die dieses Modell anbieten, existieren bereits.

Die „Grauzone“ der Anbieter

Obwohl es Anbieter gibt, die Modelle zur Abrechnung von PV-Strom für Dienstwagen anbieten, stuft Alexander Schuh diese Praxis als Grauzone ein. Er äußert Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit für die Nutzer dieser Angebote. Unternehmen oder Mitarbeitende könnten im schlimmsten Fall unbewusst in Bereiche geraten, die steuerrechtlich problematisch sind (z.B. Beihilfe zur Steuerhinterziehung), wenn keine fundierten Gutachten oder steuerlichen Ausarbeitungen seitens der Anbieter vorliegen, die eine sichere Handhabung gewährleisten. Die Materie ist hochkomplex, und selbst juristische Einschätzungen können stark variieren („frage zwei Anwälte, bekomme drei Antworten“).

Fazit: Dringender Handlungsbedarf für klare Regelungen zur Nutzung des hauseigenen Solarstroms

Um die E-Mobilität wirklich nachhaltig und unkompliziert zu fördern und die Vorteile von PV-Anlagen optimal zu nutzen, bedarf es dringend klarer gesetzlicher Regelungen und steuerlicher Leitlinien. Nur so kann die derzeitige Unsicherheit beseitigt und Unternehmen sowie Mitarbeitenden ermöglicht werden, sauberen, selbst erzeugten Strom für ihre Dienstwagen ohne rechtliche Risiken abzurechnen.

Möchten Sie tiefer in das Thema eintauchen und die ausführlichen Erklärungen von Alexander Schuh hören? Dann schauen Sie sich das vollständige Video an!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen


📖 Linktipps zur Nutzung von PV-Strom für Dienstwagen

  • DIHK – Stromkosten bei E-Firmenwagen
    Informationen zur steuerlich korrekten Erstattung von Ladestrom, auch bei Nutzung von PV-Anlagen. Zum Artikel
  • IHK Heilbronn-Franken – Strom für den Firmenwagen
    Praxistipps, wie Arbeitgeber Ladestrom steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten können, inklusive PV-Strom. Mehr erfahren
  • Wiedergrün – E-Dienstwagen zuhause laden
    Leitfaden zur Nutzung von selbst erzeugtem PV-Strom zum Laden von Dienstwagen und Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Leitfaden lesen

Plug-in-Hybride als reiner Verbrenner? Das droht Unternehmen und Mitarbeitenden!

Plug-in-Hybride (PHEV) wurden eingeführt, um den Übergang zur Elektromobilität zu erleichtern und Anreize für umweltbewusstes Fahren zu schaffen. Doch was passiert, wenn Mitarbeitende diese Fahrzeuge ausschließlich mit dem Verbrennungsmotor nutzen und das Ladekabel unberührt im Kofferraum bleibt? Hier hilft die Einführung eines Tankbudgets.

Die „Ladekabel-Legende“ und ihre ernsten Folgen

Die Geschichte vom ungenutzten Ladekabel im Kofferraum ist für viele ein bekanntes Klischee. Doch diese Anekdote birgt ernsthafte Risiken. Es gab tatsächlich Fälle, in denen Betriebsprüfer von Unternehmen die Verbrauchs- und Nutzungsprofile von Hybridfahrzeugen eingefordert haben.

Die Konsequenzen einer rein verbrennerbasierten Nutzung können weitreichend sein:

  1. Auf Unternehmensebene: Es könnte der Vorwurf des Subventionsbetrugs im Raum stehen. Wenn ein Unternehmen Plug-in-Hybride (PHEV) mit staatlichen Zuschüssen (z.B. BAFA-Förderung, als diese noch existierte) erworben hat, die auf der Annahme einer nachhaltigen elektrischen Nutzung basierten, und diese Nutzung nicht erfolgte, könnte dies rechtliche Folgen haben.
  2. Auf Mitarbeiterebene: Für den Mitarbeitenden, der von einer vergünstigten 0,5%-Besteuerung des Dienstwagens profitiert, um ökologisch unterwegs zu sein, jedoch keine elektrische Fahrleistung erbringt, könnte der Vorwurf des Steuerbetrugs entstehen.

Wie Unternehmen gegensteuern können: Klare Regeln und cleveres Budgetieren

Um diesen Risiken zu begegnen und Mitarbeitende zu einer nachhaltigen Nutzung zu motivieren, empfiehlt Alexander Schuh klare Maßnahmen:

  1. Eindeutige Regelungen in der Car Policy: Es ist unerlässlich, in der Dienstwagenrichtlinie festzuhalten, wie das Fahrzeug genutzt werden soll. Hier kann beispielsweise eine Empfehlung oder sogar Vorgabe für einen bestimmten Anteil an elektrischer Fahrtstrecke formuliert werden. Oftmals sind 50% elektrische Nutzung ein realistischer Wert, der zum Fahrprofil passt.
  2. Das „Tankbudget“ als wirksamer Anreiz: Eine besonders spannende und effektive Lösung ist die Begrenzung des Tankbudgets. So funktioniert es:
  •  Berechnen Sie, wie viele Kilometer der Mitarbeitende theoretisch elektrisch fahren könnte (z.B. 50% der angenommenen Jahresfahrleistung).
  • Basierend auf den verbleibenden Kilometern für den Verbrenner erhalten die Mitarbeitenden ein begrenztes Tankbudget für das Jahr.
  • Wird dieses Budget überschritten, trägt der Mitarbeitende die Mehrkosten aus eigener Tasche.

Vorteile des Tankbudgets:

  • Direkter finanzieller Anreiz: Wenn es an den eigenen Geldbeutel geht, werden Mitarbeitende in der Regel reflektierter in Bezug auf ihr Fahrverhalten und die Nutzung der verschiedenen Antriebsarten.
  • Einfache Überwachung: Das System ist für das Unternehmen leicht zu monitoren. Es muss lediglich das Tankbudget im Blick behalten werden. Bei Bedarf (z.B. steigenden Kraftstoffpreisen) kann das Budget angepasst werden.
  • Klare Budgetierung der Tankkarte: Die Tankkarte kann entsprechend budgetiert werden, sodass nach Ausschöpfen des Budgets keine weiteren Tankvorgänge mehr möglich sind.

Fazit: Transparenz schafft Anreize

Durch klare Richtlinien in der Car Policy und innovative Lösungen wie das Tankbudget können Unternehmen ihre Mitarbeitenden aktiv dazu anhalten, Plug-in-Hybride (PHEV) so zu nutzen, wie sie gedacht sind: als Brückentechnologie auf dem Weg zu mehr Elektromobilität. Dies schützt nicht nur vor potenziellen rechtlichen und steuerlichen Problemen, sondern fördert auch eine wirklich nachhaltige Flotte.

Möchten Sie tiefer in das Thema eintauchen und erfahren, welche weiteren Aspekte im Fleettalk beleuchtet werden? Dann schauen Sie sich das vollständige Video an!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Die besten Ladekartenanbieter: Wie Sie im Tarifdschungel den Überblick behalten

Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf, doch mit der steigenden Anzahl an Ladepunkten und Anbietern wächst auch die Komplexität bei der Wahl der passenden Ladekarte. Wir widmen uns der Frage, welche Ladekartenanbieter die günstigsten Konditionen bieten und worauf Unternehmen bei ihrer Entscheidung achten sollten.

Keine pauschale Antwort: Eine Ausschreibung ist Gold wert

Eine klare Antwort auf die Frage nach dem einen besten und günstigsten Ladekartenanbieter gibt es nicht. Grundlage für die Auswahl eines individuell passenden Anbieters sind die eigenen Anforderungen. Unternehmen sollten ihr eigenes Ladeverhalten kennen oder  wenigstens abschätzen (Gesamt-Ladevolumen, Verteilung AC-/DC-Laden, etc.). Es wird empfohlen, diese Daten als Grundlage für eine Ausschreibung heranzuführen, um die für das eigene Unternehmen passenden Konditionen zu finden. Und wie immer gilt: Der Teufel steckt oft im „Kleingedruckten“.

Wichtige Kriterien, die das „Kleingedruckte“ oft beinhaltet:

  • Blockiergebühren: Ein entscheidender Faktor sind die sogenannten Blockiergebühren. Einige Anbieter berechnen diese bereits nach 3 Stunden, andere erst nach 3,5 oder 4 Stunden Standzeit an der Ladesäule. Diese Gebühren können sich schnell summieren und den Kilowattpreis erheblich verteuern.
  • Kosten für AC- und DC-Laden: Es ist wichtig zu prüfen, was AC-Laden (Wechselstrom) und DC-Laden (Gleichstrom/Schnellladen) kosten, da hier oft unterschiedliche Tarife gelten.
  • Kalkulationssicherheit durch Standardpreise: Für Unternehmen, die Planungssicherheit wünschen, ist die Frage relevant, ob ein Anbieter Standardpreise bietet.

Die „Großen“ Anbieter und neue Trends

Bei der Suche nach Anbietern sollten die großen Player in Betracht gezogen und gegeneinander abgewogen werden. Zu den typischen Karten, die in Analysen häufig auftauchen, gehören:

Diese großen Anbieter haben oft den Vorteil, dass sie neben einer Lösung für Laden unterwegs auch Angebote für die Abrechnung des Ladens zu Hause bereitstellen. So könnte die Anzahl von Dienstleistern und Schnittstellen für das Thema Laden im Unternehmen reduziert werden.

Interessanterweise beobachten wir jedoch mittlerweile auch einen neuen Trend: Einige Flotten händigen ihren Mitarbeitern zwei Ladekarten aus. Die Idee dahinter ist, dass die Mitarbeiter selbst schauen, wo sie günstiger laden können, ähnlich wie es früher bei Tankkarten der Fall war, um auf die besten Konditionen der großen Netze zugreifen zu können. Angesichts des aktuellen „Dschungels“ bei den Ladetarifen kann dies durchaus sinnvoll sein.

Fazit: Gründliche Analyse statt Blindflug

Die Wahl des richtigen Ladekartenanbieters erfordert eine detaillierte Betrachtung der individuellen Anforderungen und eine genaue Analyse der Konditionen im Kleingedruckten. Eine sorgfältige Ausschreibung kann hier den Weg ebnen, um die wirtschaftlichste und praktischste Lösung für Ihre Flotte zu finden.

Möchten Sie tiefer in dieses Thema eintauchen? Dann schauen Sie sich das vollständige Video aus unserer Fleettalk-Reihe an!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

E-Autos im Fuhrpark: Für welche Reichweiten und Laufleistungen sind sie wirklich geeignet?

Die Elektrifizierung von Unternehmensflotten ist in vollem Gange, doch viele Fuhrparkmanager stellen sich immer noch die Frage: Für welche Reichweiten und Laufleistungen kommen E-Autos überhaupt in Frage?

Die einfache Antwort: Mittlerweile für (fast) alle Anwendungsfälle!

Alexander Schuhs spontane Antwort ist eindeutig: E-Autos kommen mittlerweile für alle Anwendungsfälle in Frage. Selbst bei extremen Laufleistungen von 50.000 bis 60.000 Kilometern im Jahr oder mehr sind Elektrofahrzeuge mit ein bisschen Planung problemlos einsetzbar. Aus seiner Sicht gibt es keine Einschränkungen mehr.

Worauf es wirklich ankommt: Die Gesamtkostenbetrachtung (TCO)

Ein häufiges Argument gegen hohe Laufleistungen bei E-Autos ist der Restwert. Je mehr Kilometer mit einem E-Auto gefahren werden, umso schlechter wird tendenziell der Restwert, was wiederum die monatliche Rate verteuern kann. Doch es geht nicht allein um die Rate, sondern um die Gesamtkostenbetrachtung über die gesamte Laufzeit des Autos (TCO). Wenn diese TCO bei hohen Laufleistungen, beispielsweise 50.000 bis 60.000 Kilometern, positiver ausfällt als bei einem vergleichbaren Dieselfahrzeug, sind E-Autos die wirtschaftlichere Wahl.

Praktische Überlegungen und Herausforderungen für Unternehmen zu E-Autos im eigenen Fuhrpark

Für Unternehmen ergeben sich dabei einige Überlegungen:

  • Zusätzliche Ladestopps: Mitarbeiter müssen möglicherweise einen zusätzlichen Ladestopp einplanen. Während dieser Zeit kann aber in der Regel weitergearbeitet werden.
  • Auswirkungen auf Termine: Ein Ladestopp könnte bedeuten, dass ein Außendienstmitarbeiter anstatt acht Terminen pro Tag vielleicht nur noch sechs schafft. Unternehmen müssen sich dieser Konsequenz bewusst sein und dürfen die Zielerfüllungsquoten der Mitarbeiter nicht negativ beeinflussen, nur weil diese ein E-Auto fahren und nachhaltig unterwegs sind.

Aktuelle Herausforderungen und Ausblick für E-Autos im Fuhrpark

Eine aktuelle Herausforderung sind noch die Preise für E-Autos mit sehr hoher Reichweite. Diese sind heute oft noch etwas höher als für Fahrzeuge mit geringerer Reichweite. Allerdings liegen diese Fahrzeuge preislich oft in Dienstwagenregionen, in denen ohnehin höhere Budgets für lange Reichweiten eingeplant werden.

Fazit: Mit Planung und TCO-Fokus ist vieles möglich

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass E-Autos heute für nahezu alle Anwendungsfälle in Frage kommen, wenn die Implementierung mit sorgfältiger Planung und einer ganzheitlichen TCO-Betrachtung angegangen wird. Die anfängliche Skepsis weicht zunehmend der Erkenntnis, dass Elektromobilität auch bei hohen Anforderungen eine sinnvolle und wirtschaftliche Alternative sein kann.

Möchten Sie tiefer in dieses Thema eintauchen und die ausführlichen Erklärungen von Alexander Schuh hören? Dann schauen Sie sich das vollständige Video an!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Ganzheitliche Mobilitätskonzepte: So profitieren Unternehmen nachhaltig

Die Mobilität in Unternehmen befindet sich im Wandel – sie wird komplexer, nachhaltiger und erfordert ein neues Denken. Ein ganzheitliches Mobilitätskonzept betrachtet nicht nur den Fuhrpark, sondern alle Formen der Mobilität (inkl. Reisetätigkeiten) und integrierte Mitarbeiterbedürfnisse, Unternehmensziele sowie Nachhaltigkeitsanforderungen. Im Folgenden erfahren Sie, was solche Konzepte ausmachten, welche Vorteile sie bieten und wie Unternehmen diese erfolgreich umsetzen können.

Noch einmal ausführlicher: Was ist ein Mobilitätskonzept?

Ein Mobilitätskonzept ist eine ganzheitliche und strategische Herangehensweise, mit der Unternehmen ihre betriebliche Mobilität optimal gestalten. Es integriert alle mobilitätsrelevanten Bereiche – vom Fuhrparkmanagement über alternative Verkehrsmittel wie Diensträder und Carsharing bis hin zu Mitarbeitermobilität, Dienstreisen und Nachhaltigkeitszielen. Dabei werden nicht nur Kosten und Prozesse analysiert, sondern auch rechtliche Aspekte und die langfristige Skalierbarkeit berücksichtigt. Ziel ist es, Mobilität effizient, wirtschaftlich und ökologisch verträglich gleichzeitig zu organisieren und die Attraktivität für Mitarbeitende zu erhöhen.

Der Weg zum eigenen Mobilitätskonzept

Die Einführung einer umfassenden Mobilitätsstrategie erfolgt in mehreren Schritten idealerweise unter Beteiligung der Unternehmensbereiche Flotte, Reisen, Nachhaltigkeit und Facility:

  1. Detaillierte Analyse : Erfassung des Ist-Zustands, inkl. Mobilitätsverhalten der Mitarbeitenden, Flottenstruktur und vorhandenen Infrastruktur.
  2. Festlegung von Zielen : Definition von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielgrößen.
  3. Entwicklung passgenauer Maßnahmen : Kombination aus Fahrzeugflottenanpassung, Integration alternativer Verkehrsmittel und Schaffung digitaler Buchungs- und Verwaltungssysteme.
  4. Kommunikation und Einbindung : Transparente Kommunikation fördert Akzeptanz und bringt mitarbeitende Aktive in die Mobilitätswende ein.
  5. Kontinuierliche Evaluation und Anpassung : Mobilitätskonzepte sind dynamisch und werden regelmäßig geprüft und optimiert.

Herausforderungen und Chancen

Standortabhängige Faktoren, sich ändernde Vorschriften und technologische Entwicklungen erfordern eine flexible, gut abgestimmte Strategie. Gerade durch die systematische und systematische Planung kann Mobilität nicht nur nachhaltiger, sondern auch wirtschaftlich gestaltet werden.


Ein ganzheitliches Mobilitätskonzept ist mehr als Fuhrparkmanagement – ​​es ist eine integrative Strategie für zeitgemäße Unternehmensmobilität. Durch diese umfassende Betrachtung lassen sich Kosten senken, ökologische Ziele erreichen und die Attraktivität als Arbeitgeber steigern. (Nicht ohne Grund lieben wir unser Motto: „Don´t own a fleet, own a mobility concept!“)


This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.