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Dienstwagen mit Solarstrom laden: Wenn PV-Anlage und Arbeitgeber aufeinandertreffen – eine steuerliche Grauzone? (v1)

Die Umstellung auf Elektromobilität ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Viele Mitarbeitende, die bereits eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach haben, möchten ihren selbst erzeugten Solarstrom natürlich auch für das Laden ihres elektrischen Dienstwagens nutzen. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber die Stromkosten erstattet? Wir beleuchtet diese komplexe Problematik, die viele Unternehmen und Mitarbeitende betrifft und für große Unsicherheit sorgt.

Die Herausforderung: Saubere Energie trifft auf fehlende Regulierung

Der Wunsch, selbst erzeugten, sauberen Solarstrom für den Dienstwagen zu nutzen, ist nachvollziehbar und unterstützt die Nachhaltigkeitsziele. Wenn der Arbeitgeber jedoch den Ladestrom auf Grundlage des privaten Stromtarifs des Mitarbeiters erstattet, ergeben sich sofort mehrere ungeklärte Fragen:

  1. Nachweis der Herkunft: Wie lässt sich nachweisen, ob der genutzte Strom tatsächlich von der eigenen PV-Anlage stammt oder aus dem Netz bezogen wurde?
  2. Preisgestaltung: Welcher Preis soll für die Erstattung angesetzt werden? Der private Stromtarif des Mitarbeiters (der eventuell ein teurer Ökostromtarif ist), der Preis der Leipziger Strombörse oder ein anderer Referenzwert?
  3. Steuerliche Implikationen: Hier liegt das größte Problem. Mitarbeiter, die Strom produzieren und diesen an ihren Arbeitgeber „abrechnen“, könnten plötzlich umsatzsteuerpflichtig werden oder sogar den Status eines Gewerbetreibenden erhalten. Dies hätte erhebliche steuerliche Konsequenzen und birgt das Risiko unnötigen Ärgers.

Aktuelle Empfehlung: Vorsicht in der Car Policy

Aufgrund dieser weitreichenden und bisher ungeklärten Regelungen rät Alexander Schuh den Unternehmen momentan, die Erstattung von PV-Strom in der Car Policy zu verbieten. Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Grundlage und eindeutigen Richtlinien, wie mit dieser Situation umzugehen ist. Diese fehlende Regelung ist ein großer Kritikpunkt an der Regierung, da sie die eigentlich gewünschte nachhaltige Mobilität mit sauberem Strom unnötig verkompliziert.

Ein Blick in die Zukunft: Der Dienstwagen als Zwischenspeicher

Ein weiteres spannendes Thema ist die Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom nicht direkt ins Netz einzuspeisen, sondern ihn zunächst im Fahrzeug als Zwischenspeicher zu nutzen. Auch hier gibt es Überlegungen, wie dieser Strom gegebenenfalls monetarisiert werden könnte. Erste Pilotangebote und spezialisierte Anbieter von Abrechnungssystemen, die dieses Modell anbieten, existieren bereits.

Die „Grauzone“ der Anbieter

Obwohl es Anbieter gibt, die Modelle zur Abrechnung von PV-Strom für Dienstwagen anbieten, stuft Alexander Schuh diese Praxis als Grauzone ein. Er äußert Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit für die Nutzer dieser Angebote. Unternehmen oder Mitarbeitende könnten im schlimmsten Fall unbewusst in Bereiche geraten, die steuerrechtlich problematisch sind (z.B. Beihilfe zur Steuerhinterziehung), wenn keine fundierten Gutachten oder steuerlichen Ausarbeitungen seitens der Anbieter vorliegen, die eine sichere Handhabung gewährleisten. Die Materie ist hochkomplex, und selbst juristische Einschätzungen können stark variieren („frage zwei Anwälte, bekomme drei Antworten“).

Fazit: Dringender Handlungsbedarf für klare Regelungen zur Nutzung des hauseigenen Solarstroms

Um die E-Mobilität wirklich nachhaltig und unkompliziert zu fördern und die Vorteile von PV-Anlagen optimal zu nutzen, bedarf es dringend klarer gesetzlicher Regelungen und steuerlicher Leitlinien. Nur so kann die derzeitige Unsicherheit beseitigt und Unternehmen sowie Mitarbeitenden ermöglicht werden, sauberen, selbst erzeugten Strom für ihre Dienstwagen ohne rechtliche Risiken abzurechnen.

Möchten Sie tiefer in das Thema eintauchen und die ausführlichen Erklärungen von Alexander Schuh hören? Dann schauen Sie sich das vollständige Video an!

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Mehr Informationen


📖 Linktipps zur Nutzung von PV-Strom für Dienstwagen

  • DIHK – Stromkosten bei E-Firmenwagen
    Informationen zur steuerlich korrekten Erstattung von Ladestrom, auch bei Nutzung von PV-Anlagen. Zum Artikel
  • IHK Heilbronn-Franken – Strom für den Firmenwagen
    Praxistipps, wie Arbeitgeber Ladestrom steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten können, inklusive PV-Strom. Mehr erfahren
  • Wiedergrün – E-Dienstwagen zuhause laden
    Leitfaden zur Nutzung von selbst erzeugtem PV-Strom zum Laden von Dienstwagen und Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Leitfaden lesen

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