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Schlagwort: Dienstwagen

E-Mobilität im Unternehmen: So begeistern Sie Ihre Mitarbeitenden und entkräften Mythen!

Die Transformation zur Elektromobilität ist für viele Unternehmen eine Notwendigkeit, doch oft begegnet sie intern noch Ängsten, Sorgen und hartnäckigen Mythen. Wir widmen uns der entscheidenden Frage, wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden aktiv abholen und für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge begeistern können – selbst bei einem radikalen Schritt hin zu einer 100%igen E-Flotte.

Der Schlüssel zum Erfolg: Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung!

Der wichtigste Ansatzpunkt, um Ängste abzubauen und Mitarbeitende zu überzeugen, stellt eine umfassende Aufklärung dar. Viele der kursierenden Mythen sind längst widerlegt, halten sich aber hartnäckig, oft auch durch gezielte Falschinformationen von Interessengruppen.

Praktische Strategien zur Mitarbeitermotivation:

  1. Erfahrungen ermöglichen: Lassen Sie Ihre Mitarbeitenden ein Elektroauto Probe fahren, idealerweise für zwei Wochen. So können sie das Fahrgefühl erleben und verstehen, was es bedeutet, ein E-Auto im Alltag zu nutzen, noch bevor sie den Dienstwagen bestellen.
  2. Transparente Kommunikation durch verschiedene Kanäle:
    • Erstellen Sie Videos, die Mythen rund um die E-Mobilität entkräften und Prozesse erklären (z.B. den Wallbox-Installationsprozess). Zur Inspiration finden Sie am Ende des Blogbeitrages passende Videos vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMK) aus Österreich.
    • Nutzen Sie FAQs, Podcasts oder interne Video-Sprechstunden und Talks, in denen Mitarbeitende gezielt ihre Fragen zu E-Autos stellen können.
  3. Individuelle Begleitung: Nutzen Sie Eins-zu-eins-Gespräche, anstatt großer Gruppendiskussionen. Oft gibt es nur eine spezifische Frage oder Sorge, die einen Mitarbeiter wirklich beschäftigt. Im Einzelgespräch können diese Ängste und Nöte direkt und effizient adressiert werden, ohne dass sich Diskussionen unnötig aufbauschen.
  4. Der „E-Fahrzeug-Führerschein“: Ein umfassendes Schulungsprogramm, das von der Fahrzeugbestellung über die Installation einer Wallbox bis hin zur Funktionsweise der Ladekarte und dem Umgang mit potenziellen Problemen (z.B. einem festsitzenden Ladekabel) alles abdeckt.

Mythos-Check: Stehen Sie im Stau mit leerem Akku?

Ein weit verbreiteter Mythos ist die Sorge, dass der Akku eines E-Autos im Stau, besonders bei extremen Temperaturen (Winterkälte oder Sommerhitze), schnell leer ist. Alexander Schuh entkräftet diesen Mythos entschieden. Ihm ist kein einziger Fall bekannt, in dem dies passiert wäre. Im Gegenteil: E-Fahrer profitieren von funktionierenden Heizungen oder Klimaanlagen durch die Wärmepumpen und Batterien, während Verbrennerfahrer oft frieren müssen, wenn sie den Motor abstellen. Der Verbrauch im Stau ist minimal; selbst nach stundenlangem Stillstand sinkt die Reichweite nur um wenige Prozentpunkte, etwa 5%. Auch bei einem Autozug läuft die Klimaanlage problemlos weiter.

Fazit: Ängste nehmen, Vorteile aufzeigen

Indem Unternehmen proaktiv aufklären, praktische Erfahrungen ermöglichen und individuelle Sorgen ernst nehmen, können sie ihre Mitarbeitenden erfolgreich für die Elektromobilität und eine E-Flotte begeistern. Die anfänglichen Ängste weichen dann schnell der Erkenntnis über die vielen Vorteile.

Möchten Sie noch tiefer in das Thema eintauchen und erfahren, welche weiteren Aspekte Alexander Schuh in seinem Fleettalk beleuchtet? Dann schauen Sie sich das vollständige Video an!

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Mehr Informationen

Zur Inspiration: Die Videoserie „Mythen zur E-Mobilität“ wurde vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMK) aus Österreich produziert und ist auf verschiedenen Plattformen wie YouTube und Vimeo verfügbar. In dieser Serie werden gängige Missverständnisse und Mythen rund um Elektroautos und Elektromobilität aufgegriffen und mit Fakten widerlegt. Beispielsweise wird im Video „Mythen zur E-Mobilität: Aliens und Akkudauer“ der Mythos entkräftet, dass der Akku eines E-Autos im Stau aufgrund von Klimaanlage oder Heizung schnell leer wird. Weitere Videos:

Das BMK stellt diese Videos zur Verfügung, um die Öffentlichkeit sachlich und fundiert über Elektromobilität aufzuklären.

Dienstwagen mit Solarstrom laden: Wenn PV-Anlage und Arbeitgeber aufeinandertreffen – eine steuerliche Grauzone?

Die Umstellung auf Elektromobilität ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Viele Mitarbeitende, die bereits eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach haben, möchten ihren selbst erzeugten Solarstrom natürlich auch für das Laden ihres elektrischen Dienstwagens nutzen. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber die Stromkosten erstattet? Wir beleuchtet diese komplexe Problematik, die viele Unternehmen und Mitarbeitende betrifft und für große Unsicherheit sorgt.

Die Herausforderung: Saubere Energie trifft auf fehlende Regulierung

Der Wunsch, selbst erzeugten, sauberen Solarstrom für den Dienstwagen zu nutzen, ist nachvollziehbar und unterstützt die Nachhaltigkeitsziele. Wenn der Arbeitgeber jedoch den Ladestrom auf Grundlage des privaten Stromtarifs des Mitarbeiters erstattet, ergeben sich sofort mehrere ungeklärte Fragen:

  1. Nachweis der Herkunft: Wie lässt sich nachweisen, ob der genutzte Strom tatsächlich von der eigenen PV-Anlage stammt oder aus dem Netz bezogen wurde?
  2. Preisgestaltung: Welcher Preis soll für die Erstattung angesetzt werden? Der private Stromtarif des Mitarbeiters (der eventuell ein teurer Ökostromtarif ist), der Preis der Leipziger Strombörse oder ein anderer Referenzwert?
  3. Steuerliche Implikationen: Hier liegt das größte Problem. Mitarbeiter, die Strom produzieren und diesen an ihren Arbeitgeber „abrechnen“, könnten plötzlich umsatzsteuerpflichtig werden oder sogar den Status eines Gewerbetreibenden erhalten. Dies hätte erhebliche steuerliche Konsequenzen und birgt das Risiko unnötigen Ärgers.

Aktuelle Empfehlung: Vorsicht in der Car Policy

Aufgrund dieser weitreichenden und bisher ungeklärten Regelungen rät Alexander Schuh den Unternehmen momentan, die Erstattung von PV-Strom in der Car Policy zu verbieten. Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Grundlage und eindeutigen Richtlinien, wie mit dieser Situation umzugehen ist. Diese fehlende Regelung ist ein großer Kritikpunkt an der Regierung, da sie die eigentlich gewünschte nachhaltige Mobilität mit sauberem Strom unnötig verkompliziert.

Ein Blick in die Zukunft: Der Dienstwagen als Zwischenspeicher

Ein weiteres spannendes Thema ist die Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom nicht direkt ins Netz einzuspeisen, sondern ihn zunächst im Fahrzeug als Zwischenspeicher zu nutzen. Auch hier gibt es Überlegungen, wie dieser Strom gegebenenfalls monetarisiert werden könnte. Erste Pilotangebote und spezialisierte Anbieter von Abrechnungssystemen, die dieses Modell anbieten, existieren bereits.

Die „Grauzone“ der Anbieter

Obwohl es Anbieter gibt, die Modelle zur Abrechnung von PV-Strom für Dienstwagen anbieten, stuft Alexander Schuh diese Praxis als Grauzone ein. Er äußert Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit für die Nutzer dieser Angebote. Unternehmen oder Mitarbeitende könnten im schlimmsten Fall unbewusst in Bereiche geraten, die steuerrechtlich problematisch sind (z.B. Beihilfe zur Steuerhinterziehung), wenn keine fundierten Gutachten oder steuerlichen Ausarbeitungen seitens der Anbieter vorliegen, die eine sichere Handhabung gewährleisten. Die Materie ist hochkomplex, und selbst juristische Einschätzungen können stark variieren („frage zwei Anwälte, bekomme drei Antworten“).

Fazit: Dringender Handlungsbedarf für klare Regelungen zur Nutzung des hauseigenen Solarstroms

Um die E-Mobilität wirklich nachhaltig und unkompliziert zu fördern und die Vorteile von PV-Anlagen optimal zu nutzen, bedarf es dringend klarer gesetzlicher Regelungen und steuerlicher Leitlinien. Nur so kann die derzeitige Unsicherheit beseitigt und Unternehmen sowie Mitarbeitenden ermöglicht werden, sauberen, selbst erzeugten Strom für ihre Dienstwagen ohne rechtliche Risiken abzurechnen.

Möchten Sie tiefer in das Thema eintauchen und die ausführlichen Erklärungen von Alexander Schuh hören? Dann schauen Sie sich das vollständige Video an!

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📖 Linktipps zur Nutzung von PV-Strom für Dienstwagen

  • DIHK – Stromkosten bei E-Firmenwagen
    Informationen zur steuerlich korrekten Erstattung von Ladestrom, auch bei Nutzung von PV-Anlagen. Zum Artikel
  • IHK Heilbronn-Franken – Strom für den Firmenwagen
    Praxistipps, wie Arbeitgeber Ladestrom steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten können, inklusive PV-Strom. Mehr erfahren
  • Wiedergrün – E-Dienstwagen zuhause laden
    Leitfaden zur Nutzung von selbst erzeugtem PV-Strom zum Laden von Dienstwagen und Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Leitfaden lesen

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